Geschwindikeitsbegrenzung festgelegt?

14 Antworten

Du solltest genügend Fahrgefühl haben, um den Unterschied zwischen 30 km/h und 60 km/h zu bemerken.

Wenn du das nicht kannst, musst du im Zweifel eben langsamer fahren.

Als Fahrradfahrer musst du dich an Geschwindigkeitsbegrenzungen durch Schilder halten, siehe § 41 I StVO.

Aber ich kenne die Velomobil-Foren, die Polizei lacht sich meistens schlapp, wenn sie jemanden mit dem Fahrrad blitzt, solange dabei niemand gefährdet wird. Mit einem Bußgeld ist daher nicht immer zu rechnen.

Woher ich das weiß:Hobby

Zunächst mal: Ein Ortsschild ordnet niemals 30 km/h an. Ein Ortsschild besagt, dass ab dort die Regeln für geschlossene Ortschaften gelten. Dadurch kommt § 3 (3) StVO ins Spiel, welcher besagt, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h beträgt.

Da ein Velomobil kein Kraftfahrzeug ist, gilt diese Geschwindigkeitsbegrenzung dafür nicht. Dementsprechend droht dafür auch kein Bußgeld. Unberührt bleiben aber andere Regelungen zur Geschwindigkeit, sofern dort nicht von Kraftfahrzeugen, sondern von Fahrzeugen die Rede ist, z.B. Absatz 1 und 2a des § 3 StVO.

Und jetzt aufgepasst: Ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung nicht durch ein Ortsschild, sondern durch ein Geschwindigkeitsschild angeordnet, dann gilt das auch für Fahrräder/Velomobile. Denn diese Schilder gelten nicht nur für Kraftfahrzeuge, sondern für alle Fahrzeuge. Siehe Anlage 2 lfd. Nr. 49 und 50 der StVO. In den Fällen droht also auch ein entsprechendes Bußgeld.

Für die Kontrolle deiner eigenen Geschwindigkeit bist du selbst verantwortlich. Wenn du mit dem Velomobil Geschwindigkeiten im Grenzbereich zulässiger Höchstgeschwindigkeiten erreichst, musst du dir was einfallen lassen.

AntonAntonsen  03.09.2018, 12:53

Auch wenn du deinen Fragetext nachträglich erheblich verändert hast und nun z.B. nichts mehr von einem Ortsschild schreibst, ändert das nichts an der allgemeinen Gültigkeit meiner Antwort.

"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"!

Wenn du am öffentlichen Verkehr teilnimmst, hast du dich an die StVO zu halten. Auch, wenn du die nie in der Schule gelernt hast.

Und wenn es ein Tempolimit gibt, hast du dich daran zu halten wie jeder andere Verkehrsteilnehmer (Autofahrer) auch. Wie du das sicherstellst, ist deine eigene Sache.

Die allgemeine 50 km/h in Ortschaften gilt nur für Kraftfahrzeuge. Also mit dem Fahrrad darfst du (unbegrenzt) schneller fahren.

Eine konkrete Geschwindigkeisbeschränkung (30, 50,...) gilt für alle Fahrzeuge. Also auch Fahrräder.. Tretroller und Inliner sind keine „Fahrzeuge“ und dürfen schneller fahren.

Wenn du 2x pro Jahr mit mehr als 30 zuviel geblitzt wirst, kriegst du auch noch „Fahrverbot“ zur Strafe. Aber nicht fürs Fahrrad. Sonst besteht immer die Möglichkeit zur Anordnubg einer MPU (Idiodentest) oder Führerscheinentzug wegen uneinsichtigem Verhalten oder charakterlicher uneignung. Und auch Haftstrafe, wenn du es zu doll treibst.

Woher ich das weiß:Hobby

Wie du deine Geschwindigkeit kontrollierst, also freiwillig eingebauter Tacho, GPS oder immer nur Schritttempo fahren, um auf der sicheren Seite zu sein, ist deine Sache. Natürlich musst du Geschwindigkeitsbegrenzungen einhalten.

Freeplay312 
Fragesteller
 03.09.2018, 11:53

Vorher weiss ich denn wie schnell ich bin, mein Handy mit GPS ist in der Tasche