Von Polizei (Polizist war alleine) angehalten in der Ortschaft mit 100 aber Polizei hat keine messu

10 Antworten

Der Polizist braucht keinen Beweis, sondern der Polizist (bzw. seine Zeugenaussage) ist ein Beweis, nämlich ein sogenannter Personalbeweis.

Es ist eben nicht der Polizist, der einen Beweis braucht, sondern der Richter braucht einen Beweis, denn ohne Beweis kann er den Betroffenen nicht verurteilen. Als Beweis aber nimmt der Richter, was er bekommen kann, sofern es zulässig ist, so z. B. auch gern die Zeugenaussage des Polizisten.

Und wenn der Richter die Zeugenaussage des Polizisten für hinreichend glaubwürdig hält (und warum sollte er daran zweifeln), dann wird er von der durch den Polizisten angegebenen Geschwindigkeitsüberschreitung sachgerechte Abzüge (Tachovoreilung, Erfahrung des Polizisten, Pauschalabzüge für derartige Fälle) vornehmen und den Betroffenen anhand des verbleibenden Restes der Überschreitung verurteilen - sofern dieser Rest dafür noch hoch genug ist.

Solcherlei Urteile gibt es zu Hauf, siehe z.B. auch den Link im Beitrag von baindl.

Aber er hat eindeutig festgestellt, daß Du "viel zu schnell" gefahren bist. Eine exakte Angabe der tatsächlichen Geschwindigkeit ist überhaupt nicht notwendig, um einen Verstoß gegen die StVO zu erkennen.

UltraTest  05.09.2013, 09:32

Ist doch aber irgendwie komisch. Einen Beweis braucht er doch trotzdem, sonst könnte ja tatsächlich jeder Beamte einfach jede beliebige Person anhalten und ihm irgendein StVO-Verstoß in die Schuhe schieben... Würde der Beamte damit wirklich ohne Beweise durchkommen?

Crack  05.09.2013, 10:00
@UltraTest

Ist doch aber irgendwie komisch. Einen Beweis braucht er doch trotzdem,

Seine Aussage als Zeuge ist Beweis.

Wenn er angibt das der Täter 100km/h gefahren ist und man zieht eine Toleranz von dann üblichen 20% ab bleiben immer noch 30km/h übrig - knapp unter einem Fahrverbot, aber mit 100€ und 3 Punkten.

Kihlu  05.09.2013, 13:24
@Crack

Absolut richtig Crack.

Der Polizist braucht keinen Beweis, sondern der Polizist (bzw. seine Zeugenaussage) ist ein Beweis, nämlich ein sogenannter Personalbeweis.

Es ist eben nicht der Polizist, der einen Beweis braucht, sondern der Richter braucht einen Beweis, denn ohne Beweis kann er den Betroffenen nicht verurteilen. Als Beweis aber nimmt der Richter, was er bekommen kann, sofern es zulässig ist, so z. B. auch gern die Zeugenaussage des Polizisten.

darf der Polizist alleine solche Verkehrskontrollen durchführen?

Denkst du etwa, Mama & Papa müssen ihn dabei begleiten?

er hatte keine Messung der Geschwindigkeit oder geschweige denn ein Video vorweisen können!

Er hat deine Geschwindigkeit gemessen, indem er dir hinterher gefahren ist. Ein Video braucht er nicht. Er wird schon so gesehen haben, wie schnell du warst.

vorallem wenn man keine offizielle Messung oder sonstiges hat oder?

Wie hätte er denn offiziell machen sollen, dass du zu schnell warst? Die Messung bei Facebook posten?

Na ja, wenn er hinter dir fährt und er auf seinem eigenen Tacho schaut, sieht er ja wie schnell ihr unterwegs seid.

Aber ohne Beweise sieht es echt schlecht aus, das stimmt schon. Er kann das ja nie nachweisen. Du solltest dir einen Anwalt suchen und dann zusehen, dass du alles abstreitest. Da es dann Aussage gegen Aussage steht, hast du gute Chancen, dass es als nichtig betrachtet wird.