Geschwindigkeitsbegrenzung Aufhebung durch Begrenzungsschild der Gegenseite (außerorts)?

6 Antworten

Geschwindigkeitsbegrenzungen durch Zeichen 274 enden 

 unter vier Bedingungen:

  • durch Aufhebungszeichen 278 bis 282
  • durch Anzeige der Streckenlänge gem. Zusatzschild, z.B. "800 m"
  • durch das Ende einer angezeigten Gefahr, sofern Zeichen 274 in Kombination mit einem Gefahrenzeichen  angebracht ist (am gleichen Pfosten).
  • Geschwindigkeitsbegrenzungen zusätzlich an Ortstafeln (Zeichen 310, Anlage 3, Abschnitt 2 zu § 42 Abs. 2 StVO (Ortstafel))
Bley1914  05.05.2017, 18:57

Punkt 2 und 3 sind falsch.

claushilbig  05.05.2017, 20:18
@Bley1914

Warum sollen die falsch sein?

StVO, Anlage 2, lfd. Nr. 55:

Das Ende einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung oder eines Überholverbots ist nicht gekennzeichnet, wenn das Verbot nur für eine kurze Strecke gilt und auf einem Zusatzzeichen die Länge des Verbots angegeben ist.

Es ist auch nicht gekennzeichnet, wenn das Verbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht.

Sonst ist es gekennzeichnet durch die Zeichen 278 bis 282.

19Michael69  09.05.2017, 14:01
@Bley1914

ALLE Punkte sind richtig!

Gruß Michael

Mein Fahrlehrer hat es immer so formuliert: Ein Begrenzungsschild der Gegenseite, hebt außerorts deine Begrenzung auf.

Da hat Dir Dein Fahrlehrer absoluten Quatsch erzählt ...

Ich kenne mehrere Stellen, an denen in beiden Fahrtrichtungen unterschiedliche Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten, bzw. in einer Richtung eine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt, in der anderen aber nicht - dort gibt es also gar kein (passendes) "Begrenzungsschild der Gegenseite".

Außerdem: wie soll man denn das entsprechende Schild erkennen? Von hinten sehen schließlich alle Verbots- und Gebots-Schilder gleich aus, und es ist sicher nicht zu empfehlen, zu versuchen, im Rückspiegel zu erkennen, ob irgendein Schild auf der Gegenseite denn nun der Beginn einer Geschwindigkeitsbegrenzung (gleicher Geschwindigkeit!) oder eines Überholverbotes oder vielleicht auch das Ende eines Radweges bedeutete ...

Siehe auch:

http://www.fahrtipps.de/frage/streckenverbot-aufhebung.php

claushilbig  12.05.2017, 11:56

Nachtrag:

Vielleicht war das früher mal so, das müsste dann aber schon Jahrzehnte her sein - ich habe meinen PKW-Lappen seit 30 Jahren, und habe davon noch nie was gehört ...

Und selbst wenn das mal so gewesen sein sollte, frage ich mich immer noch, wie man das denn damals hätte erkennen sollen (s. o.) - damals waren Rückspiegel ja noch kleiner und undeutlicher als heute ...

Ich schau morgen noch mal nach ob ich richtig liege, aber ich bin mir relativ sicher, dass das nicht (mehr) gilt.

Ich glaube unser Fahrlehrer hatte sogar mal davon erzählt, dass das früher gängig war, aber heute nicht mehr so ist.

Und ich denke das ist auch ziemlich logisch, denn man kann nicht davon ausgehen, das die Gegenfahrbahn aus einem unbegrenzten Bereich kam.

69toto  04.05.2017, 23:51

Genau das war mein Gedanke. es kann ja sein dass der Gegenverkehr aus einem 50er in einen 70er Bereich kommt. wenn man dann einfach sagt "Begrenzung des Gegenverkehrs hebt meine Begrenzung auf" rast man mit 100 durch eine 50er Zone (nur so als Beispiel). außerdem habe ich auch schon eine Strecke gesehen wo ich eine andere Geschwindigkeitsbegrenzung hatte, als der Gegenverkehr, obwohl es der selbe Streckenabschnitt war.

Hallo.

Die Schilder gelten nur auf deiner Seite also rechts. Es gibt verschiedene Urteile über Verkehrszeichen auf dem Straßenbelag.
Bestes Beispiel Messeschnellweg in Hannover.

claushilbig  05.05.2017, 20:38

Es gibt verschiedene Urteile über Verkehrszeichen auf dem Straßenbelag.

Hast Du da Belege? Mich würde das wundern, da die StVO (in §39(5), letzter Satz) selber ausdrücklich sagt:

"Schriftzeichen und die Wiedergabe von Verkehrszeichen auf der Fahrbahn dienen dem Hinweis auf ein angebrachtes Verkehrszeichen."

D. h. m. E. (und so habe ich es auch gelernt), ohne entsprechendes Schild haben Verkehrszeichen auf der Fahrbahn keine Rechtswirkung.

 

 


 

Bley1914  05.05.2017, 21:49
@claushilbig

Ja, das meine ich damit,  nur als Ergänzung zum Schild.

claushilbig  12.05.2017, 11:49
@Bley1914

Ach so, Du meintest mit "verschiedene" soviel wie "diverse / mehrere", und nicht "unterschiedliche / sich widersprechende" - dann hatte ich das falsch interpretiert ...

Bley1914  12.05.2017, 14:04
@claushilbig

Das Schild als Allgemeinverfügung, das  auf  der Straße als "Hilfsmittel / Orientierung" Jedoch gleiche Bedeutung vom Aussehen.  Danke.

Hallo,

nur was für dich und deine Fahrtrichtung gilt ist maßgeblich!

Was für die Gegenrichtung gilt, ist für dich absolut uninteressant und kann unter Umständen ganz anders sein.

Viele Grüße

Michael