Genügt eine Kündigung des Mietvertrages oder sollte man noch zusätzlich Eigenbedarf anmelden?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hi,

Die Kündigung des Mietvertrags reicht, ob ihr danach selbst dort wohnt oder das Haus leerstehen habt oder eben eure Eltern so dort wohnen lasst, geht das Finanzamt dann nichts mehr an.

LG Joel

Rirarachengold  02.05.2021, 12:40

Das ist nicht korrekt.

Ziehen deine Eltern dann auch aus? Denn nur dann würde Eigenbedarf gelten.

Du hast trotzdem Einkünfte aus Vermietung. Das Finanzamt nimmt dann eine fiktive Miete an. So ganz ohne wird es nichts, wenn deine Eltern weiterhin dort gemeldet sind.

edgar1279 
Fragesteller
 02.05.2021, 12:38

Die ziehen nicht aus. Wir haben die Vermietung ca. 15 Jahre in der Steuererklärung angegeben.

edgar1279 
Fragesteller
 02.05.2021, 12:49

Und warum hätte ich dann trotzdem Einkünfte aus Vermietung?

Montiplex  02.05.2021, 12:50

Wenn eine unentgeltliche Nutzungsüberlassung bzw. Duldung gegeben ist, dann nimmt das Finanzamt keine fiktive Miete an, aber es können auch keine Aufwendungen für das Vermietungsobjekt steuerlich geltend gemacht werden.

PatrickLassan  02.05.2021, 13:37
Das Finanzamt nimmt dann eine fiktive Miete an.

Das ist falsch. Das Finanzamt kann nur die Werbungskosten kürzen, wenn das Entgelt für die Überlassung einer Wohnung zu Wohnzwecken weniger als 50 Prozent der ortsüblichen Marktmiete beträgt (§ 21 Absatz 2 Einkommensteuergesetz).

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__21.html

wurzlsepp668  02.05.2021, 14:52

So ganz ohne wird es nichts, wenn deine Eltern weiterhin dort gemeldet sind.

Quelle für die Behauptung?
da diese FALSCH ist

Lurch123532  02.05.2021, 15:14
@wurzlsepp668

Eigene Erfahrung. Haben das selber schon durch.

wurzlsepp668  02.05.2021, 17:11
@Lurch123532

ich will eine GESETZLICHE Begründung. Wenn du in deiner Steuererklärung falsche Angaben machst, interessiert es mich nicht!

ich habe MEHRERE Mandanten mit dem genannten Sachverhalt. Eltern bzw. ein Elternteil wohnt im Haus in einer eigenen Wohnung.

bei keinem EINZIGEN Fall meckert das Finanzamt! Somit ist in DEINER Steuererklärung ein Fehler!

Meiner Ansicht nach darfst Du auch Eltern nicht unentgeltlich wohnen lassen. Das weiß ich von Verwandten. Wo das steht, weiß ich aber nicht.

edgar1279 
Fragesteller
 02.05.2021, 12:41

Was ich mit meinem Haus mache, geht doch niemandem was an

Rirarachengold  02.05.2021, 12:48
@edgar1279

Eben nicht. Siehe auch die Antwort vom Lurch.....

wurzlsepp668  02.05.2021, 14:54
@Rirarachengold

eben DOCH! oder du zeigst eine Quelle für deine Behauptung!

und, kleiner Tipp: PatrickLassan sagt genau das GEGENTEIL. und, stell dir vor: der ist Finanzbeamter!

Rirarachengold  02.05.2021, 15:07
@wurzlsepp668

Dann habe ich das mit den Werbungskosten verwechselt.

Lassans Meinung schätze ich sehr.

PatrickLassan  02.05.2021, 13:39

Das steht nirgends. Die Antwortt des Users @Lurch, in der es um den Ansatz einer fiktiven Miete geht, ist übrigens falsch.

Rirarachengold  02.05.2021, 18:43
@PatrickLassan

Ich habe mich ja schon verbessert, Patrick und bin schlauer geworden.

wurzlsepp668  02.05.2021, 14:53

deine Ansicht ist falsch!

NIEMAND kann mir vorschreiben, ob ich von meinen Eltern Geld verlange oder nicht