Gelber Brief wurde geöffnet?

7 Antworten

Nachdem Du § 176 schon erwähnst - ist Dir auch bekannt, dass ein solcher Brief eindeutig in geschlossenem Zustand beim Empfänger ankommt.

Mir stellt sich hier eher die Frage ob ein Hotelbediensteter überhaupt berechtigt war das Schreiben entgegenzunehmen bzw. ob der Briefzusteller dieses Schreiben hier hätte aushändigen dürfen : siehe § 178 ZPO

https://www.buzer.de/s1.htm?a=166-195&ag=7030

Tom0007000 
Fragesteller
 14.02.2019, 19:41

Er ist der Hotel-Besitzer

Du kannst ihn anzeigen. Das wäre dein gutes Recht!
Was allerdings passieren wird: Er wird es bestreiten. Dann steht Aussage gegen Aussage und letztlich passier nix. Du kannst es nicht beweisen. Sollten seine Fingerabdrücke auf den Seiten im inneren des Briefes sein, wäre er überführt, jedoch wird sich das Gericht sicherlich nicht so einen großen Aufwand betreiben.

Du schreibst in den Tag´s ZPO 176. Das bedeutet, du schreibst von einem Zustellungsauftrag.

Erst mal Grundsätzliches:

Ein Zustellungsauftrag ist kein Einschreiben, den bei einem Zustellungsauftrag unterschreibt nicht die Person, die die Sendung entgegen nimmt, sondern die Person die die Zustellungung vollzieht stellt über die Zustellung des Schriftstücks eine Urkunde aus. (Wenn der Hotelbesitzer tatsächlich Jura studiert sollte er wissen, dass er nicht unterschreibt wenn er das Schriftstück entgegen nimmt)

Davon ausgehend, dass du eine Privatperson bist, muss ein Zustellungsauftrag an deiner Wohnanschrift zugestellt werden (in der Regel ist das nicht die Anschrift in einem Hotel sondern der ständige Wohnsitz der Person der zugestellt werden soll). Ich gehe nicht davon aus, dass du deinen ständigen Wohnsitz in diesem Hotel gemeldet hast, wenn dem so wäre, hättest du das Schriftstück rein rechtlich noch nicht erhalten, weil bei der Zustellung ein Formfehler erfolgte, denn an einem anderen Ort als dem ständigen Wohnsitz  ist jegliche Ersatzzustellung ausgeschlossen (§178)

Solltest du aber tatsächlich deinen ständigen Wohnsitz in diesem Hotel gemeldet haben, so hätte das Schriftstück auch nicht dem Wirt übergeben werden dürfen, da ein Hotel keine Gemeinschaftseinrichtung im Sinne der ZPO ist. Eine Ersatzzustellung hätte somit nur an in der Wohnung angetroffene Personen die entweder Beschäftigte von dir oder erwachsene Familienangehörige von dir oder ständige Mitbewohner von dir sind. Die Wohnung wäre dann das Hotelzimmer.

Der Hotelbesitzer kann in keinem Fall das schriftstück entgegen nehmen.

Meines Erachtens brauchst du nur behaupten, dass dir das Schriftstück nur ohne Inhalt zugegangen ist, und die Zustellung an dich ist unwirksam und aus der Zustellung entstehen keinerlei Folgen.

Denn der Absender (Gericht, Behörde Gerichtsvollzieher usw) kann anhand der Zustellungsurkunde nicht belegen, das eine rechtmäßige Zustellung erfolgt ist, und dieser Mangel könnte nur dadurch behoben werden, dass du zugibst, dass dir das Schriftstück in einem ordnungsgemäßen Zustand zugegangen ist.

was kann ich gegen ihn tun.

Nix. Jetzt isser schon offen, Du wirst das nicht rückgängig machen können.

Ich möchte Anzeige erstatten wie kann ich beweisen das er den Brief ohne jegliches Recht geöffnet hat?

Ein hochauflösende Video wäre toll, wie er (ganz exakt) diesen Brief öffnet oder eine Zeugenaussage von jemandem, der es bezeugt.

Und dann hast Du nur noch das Problem, den Vorsatz zu beweisen, denn fahrlässig, also aus Versehen, kann man hierbei das Postgeheimnis nicht verletzen.

Wenn der also dann aussagt, hoppla, ich hab Angst gehabt, wer will was von mir und ich was soooooo durcheinander und hab deswegen den Brief aufgemacht weil ich nicht richtig gelesen habe und dacht, der sei für mich - dann beweise Du mal, dass es nicht so war, weil ohne diesen letzten Beweis kannst Du dem gar nichts.

Tom0007000 
Fragesteller
 01.03.2019, 23:09

Der Hotel-Besitzer ist ja nicht im Hotel gemeldet, deshalb kann der Brief nicht für ihn sein. Witzig😂

Was hast Du denn tatsächlich bekommen? Ein Einschreiben oder einen Zustellungauftrag (gelber Brief)?

Ein gelber Brief ist üblicherweise an der Seite offen, ohne dass man den Inhalt rausnehmen kann.

Artus01  15.02.2019, 15:43
ohne dass man den Inhalt rausnehmen kann.

Du glaubst ger nicht wie geschickt manche Leute sind.

Allexandra0809  15.02.2019, 15:44
@Artus01

Normalerweise sind die Briefe so, dass man nichts rausbekommt.

Artus01  15.02.2019, 15:46
@Allexandra0809

Das ist mir bekannt, aber täusche Dich nicht in dem was mancher so zustande bringt.

Allexandra0809  15.02.2019, 15:48
@Artus01

Das ist schon klar. Meine Frage war ja eben nur, ob es sich um einen gelben Brief handelte oder um ein Einschreiben. In der Frage ist beides genannt. Da gelbe Briefe ja einen Platz für die Zustellungsurkunde haben, wird das von manchem Empfänger so angesehen, als hätte den Brief schon jemand aufgemacht.

Artus01  15.02.2019, 15:50
@Allexandra0809

Das ist richtig, ich habe selbst reichlich dieser Briefe verschickt. Es ist ausgesprochen schwierig das Schreiben herauszubekommen, aber tatsächlich möglich, wie mir jemand praktisch demonstriert hat.

Allexandra0809  15.02.2019, 15:51
@Artus01

Richtig. Habe ich auch schon selbst erlebt, wie einfach das sogar teilweise ist.