Gehört ein unbezahlter Urlaub zu den normalen, rechtlichen, im Vertrag festgehaltenen Urlaubstagen?
Für einen Urlaub nach den Osterferien habe ich meinen Chef um Urlaub gebeten, diesen wollte er mir anfangs jedoch nicht geben. Schließlich haben wir uns auf eine Sonderregelung mit einem unbezahlten Urlaub geeinigt, jedoch keinen Vertrag geschlossen (keine Niederschrift). Gestern habe ich neue Urlaubstage beantragen wollen, die mir dann umgehend verweigert wurden, mit der Aussage, dass ich zu wenige Tage für dieses Jahr übrig hätte – Mein Chef ist der Annahme, dass die unbezahlten Tage zu meinen im Vertrag angegebenen 24 Tagen gehören. Ich bin davon ausgegangen, dass unbezahlte Tage nicht dazu gehören.
Wer ist im Recht (auch juristisch gesehen?)
Beste Grüße und vielen Dank im Voraus
8 Antworten
Dein Chef hatte schonmal offensichtlich keinen Grund, dir den Urlaub aus betrieblichen Gründen abzulehnen. Denn sonst hätte er dir ja auch keinen unbezahlten Urlaub geben können.
Er wollte einfach nur Geld sparen.
Wenn er dir unbezahlten Urlaub gewährt, dann gibt es diesen zusätzlich zu deinem normalen Urlaubsanspruch. Aber dir das Geld verweigern und zusätzlich Urlaub abziehen, ist nicht rechtmäßig.
Unbezahlter Urlaub ist grundsätzlich und immer zusätzlicher Urlaub, der nicht auf Deinen "normalen" Urlaubsanspruch angerechnet werden darf.
Der "normale" Erholungsurlaub zeichnet sich ja unter anderem genau dadurch aus, dass es bezahlter Urlaub ist.
Dein Chef versucht Dich über den Tisch zu ziehen!
So wie Dein Chef das versucht, hätte er einfach bezahlten in unbezahlten Urlaub umgewandelt und damit Dein Gehalt für diese Urlaubstage gespart. So geht das aber nicht.
Du bist, auch juristisch gesehen, auf der richtigen Seite.
Nope. Ein unbezahlter Urlaub ist nicht in deinen rechtlichen Urlaubstagen drin. Denn für die rechtlichen Urlaubstage wirst du ja bezahlt. "Unbezahlter Urlaub" sagt ja schon was es ist, es wird weder von der Kasse noch vom Arbeitgeber bezahlt. Da versucht dich jemand anzuflunkern. Geh in die Personalabteilung und lass es klären! Die wissen es besser als dein Chef! (na ja, außer er ist der Chef der Personalabteilung!)
Du bist im Recht! Der vertraglich geregelte Erholungsurlaub ist bezahlter Urlaub. Unbezahlte Tage dürfen davon natürlich nicht abgezogen werden!
Du hast Anspruch auf bezahlten (!) Urlaub ... ggfls. zusätzlicher unbezahlter Urlaub, darf nicht von Urlaubsanspruch abgezogen werden ...
---- § 1 Urlaubsanspruch - Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz)Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.