Gehalt von einem Freund auf mein Konto?

12 Antworten

Du führst Dein Konto auf eigenen Namen für Deine eigenen Zwecke - das hast Du bei der Kontoeröffnung Deiner Bank schriftlich bestätigt und daran solltest Du Dich halten.

Der junge Mann sollte sich zügig ein eigenes Konto zulegen und sich, wenn es zu lange dauern sollte, für die Übergangszeit einen Teil seines Lohnes in bar auszahlen lassen.

Du hast mit Sicherheit bei der Eröffnung Deines Kontos unterschrieben, dass Du ausschließlich auf eigene Rechnung arbeitest. Gegenüber der Bank wäre es also ein Verstoß gegen den eingegangenen Vertrag.

Ich würde es nicht machen.

Birnenkruecke86  02.10.2017, 12:08

ich schon, geld, was mir gegeben wird, nehme ich immer

ich hab es ja dann und damit die macht

ich kassiere zinsen für paar tage für sein geld, ich kann ihn erpressen, wenn es nicht 100% koscher ist

ist astrein

catsmaus 
Fragesteller
 02.10.2017, 13:13
@Birnenkruecke86

erstens schreibe Richtig 2 ist das absolute Abzocke 

DonCredo  02.10.2017, 14:19

... und Dummes Zeug noch dazu!

Stafbar wäre es nicht aber machen würde ich es trotzdem nicht.

archibaldesel  02.10.2017, 12:27

Falsch, er handelt sich um einen Verstoß gegen das Geldwäschegesetz.

Jack98765  02.10.2017, 12:33
@archibaldesel

Und wer soll das Überprüfen? Die Bank wird es kaum melden, da man ja mehrere Jobs haben kann.

Mein Arbeitgeber schreibt nur "Gehalt-Monat-Jahr" als Zahlungsgrund. Das kann auch alles Mögliche sein und sagt auch nicht aus ob es für mich bestimmt ist oder nicht.

Das wäre eine für Sie steuerpflichtige Schenkung!

Sie sollten da mehr als vorsichtig sein, da die Vermutung naheliegt, dass der ominöse Freund ohne eigenes Konto seinen Lohn an seinen Gläubiger vorbei auf Ihr Konto überweisen läßt, dies zumindesten solange, bis die Gläubiger den Arbeitgeber herausgefunden haben und direkt beim Arbeitgeber pfänden.

Sie könnten sich da durchaus dem Vorwurf zur Beihilfe bei einem Betrug ausgesetzt sehen!

da soll wohl irgendjemand nicht erfahren, dass es Einkünfte aus Arbeit gibt

- geschiedene Ehefrau? - Gläubiger? - Jobcenter?