Gehalt nach Kündigung zurückzahlen?

6 Antworten

Ist Deine Tochter gewerkschaftlich organisiert? Dann bekäme Deine Tochter Rechtsbeistand.

Aniloj1305 
Fragesteller
 26.02.2018, 13:53

Nein

Mcshrek  26.02.2018, 13:55
@Aniloj1305

Sollte sie, wenn sie vor Gericht muss. Zumindest beraten werden.

Familiengerd  26.02.2018, 17:57
@Mcshrek

Das hilft jetzt auch nichts mehr, weil die Gewerkschaft (so wenig wie eine Versicherung)verständlicherweise nicht "einspringt" in Fällen, die vor dem Gewerkschaftseintritt aufgetreten sind!

Familiengerd  26.02.2018, 18:02
@Mcshrek

Aha - sehr "aufschlussreich"!

Mcshrek  26.02.2018, 18:27
@Familiengerd

Mich hatte die Gewerkschaft damals aufgenommen. Ich wurde prima für die Güteverhandlung gebrieft.

Wenn man mehr Lohn bekommt als einem eigentlich Zustände sollte man schon mal gucken was da los ist.

Alleine das sie das Geld bereits ausgegeben hat wäre kein hinreichender Grund das Geld nicht mehr zurück zahlen zu müssen.

Aniloj1305 
Fragesteller
 26.02.2018, 14:05

Aber der Lohn wurde ja wissentlich zu viel gezahlt, er ist ja erst am 20.1 gekommen, laut Paragraph 814 BGB ist in diesem Fall keine Rückzahlung notwendig

Familiengerd  26.02.2018, 17:54
@Aniloj1305

Sorry, 👍 war ein Versehen.

Auf BGB § 814 kannst Du Dich nicht berufen, denn mit Sicherheit hat der Arbeitgeber nicht gezahlt in dem Wissen darum, dass er dazu nicht verpflichtet war!

Denn genau sicher ist das als Irrtum anzusehen durch die wahrscheinliche Überschneidung von Kündigungsaussprache/-datum und dem buchhalterischen Vorgang der Zahlungsanweisung.

Hier greift selbstverständlich BGB § 812 "Herausgabeanspruch" Abs. 1 Satz 1:

Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet.

Du kannst Dich auch nicht auf "Entreicherung" berufen, weil Deine Tochter das Geld bereits ausgegeben hat (BGB § 818 "Umfang des Bereicherungsanspruchs" Abs. 3: "Die Verpflichtung zur Herausgabe oder zum Ersatz des Wertes ist ausgeschlossen, soweit der Empfänger nicht mehr bereichert ist."), da das nur dann gelten würde, wenn Deine Tochter davon hätte ausgehen können, dass ihr das zu viel erhaltene Geld zurecht zustünde, und sie es in der Weise ausgegeben hätte, dass sie dafür keinen dauerhaften Gegenwert erhalten hätte (z.B. für einen Konzertbesuch, den sie sich ohne das Geld nicht hätte leisten können).

Was Du allerdings tun kannst: die Forderungen Deiner Tochter gegen den bisherigen Ausbildungsbetrieb auf Entgeltung von nicht ausgeglichenen Überstunden und nicht genommenem Urlaub mit dem Rückforderungsanspruch des Ausbildungsbetriebs verrechnen.

Also erstmal: Warum habt Ihr Euch das gefallen lassen? Man kann einen Azubi so gut wie gar nicht kündigen.

Ihr solltet erstmal auf Fortsetzung der Ausbildung klagen!

Aniloj1305 
Fragesteller
 26.02.2018, 14:07

Meine Tochter hat ja gekündigt, wegen Mobbing und mehrfacher Verletzung des jugendarbeitsschutzgesetz

Wenn das Geld ihr nicht zusteht, kann sie sich nicht vor der Rückzahlung schützen, indem sie das Geld einfach ausgibt.
Da du den Betrieb als wenig kooperativ beschreibst hilft wohl nur der Gang zum Anwalt.

Wenn deine Tochter nachweisen kann, dass entsprechend Stunden und Arbeitsleistung erbracht wurden würde ich es auf einen Prozess ankommen lassen.