Gegensprechanlage in Mietwohnung defekt - Wer zahlt?

6 Antworten

Diese Höchstgrenze von 200 € im Einzelfall dürfte deutlich zu hoch sein. Vor ein paar Jahren war ein Betrag von 120 € die maximale Obergrenze. In dem Fall dürfte die ganze Klausel unwirksam sein.

Mit Kleinstreparaturen hat die Anlage vermutlich wenig zu tun, bzw. kommt es darauf an, was konkret repariert wurde. Wenn dort ein innenliegendes Teil ausgetauscht wurde, dann greift die Klausel sowieso nicht.

Wer hat denn die Reparatur beauftragt? Du oder der Vermieter?

rebolaw 
Fragesteller
 19.10.2020, 13:55

Ich habe die Reparatur beauftragt, weil sich weder die Verwaltung noch der Vermieter sich darum gekümmert haben. Wie soll ich vorgehen? (Rechtschutz ist vorhanden falls relevant)

Es wurde das Telefon der Anlage ausgetauscht. Rechnung bekomme ich in den kommemden Tagen per Post - Betrag dürfte wohl um die 150 Euro liegen laut Handwerker

Gerhart  19.10.2020, 23:46
@rebolaw

Der Auftraggeber zahlt. Wenn du hier eine Ersatzvornahme nach Instandsetzungfristüberschreitung geltend machen kannst, dann ist eine Aufrechnung gegen die Miete im Dezember 20 möglich.

bwhoch2  19.10.2020, 17:59
Wenn dort ein innenliegendes Teil ausgetauscht wurde, dann greift die Klausel sowieso nicht.

Vorsicht! Wenn der innenliegende Schaden dadurch zustande kam, dass der Hörer oft einfach runtergeworfen wurde, spielt es keine Rolle, ob der Schaden äußerlich oder nur innerlich war.

ChristianLE  20.10.2020, 09:55
@bwhoch2

Das wäre dann keine Kleinstreparatur, sondern eine nachweisbare Beschädigung.

bwhoch2  20.10.2020, 10:21
@ChristianLE

Richtig, womit man aber wieder bei dem Grund wäre, weshalb es die Kleinreparaturklausel überhaupt gibt.

Sie soll nämlich bei Kleinigkeiten gerade die Streitigkeiten vermeiden, bei denen es darum geht, wer z. B. einen Heizkörperthermostaten kaputt gemacht, einen Schaltknopf der Spülmaschine abgebrochen oder eben den Hörer einer Gegensprechanlage runter geschmissen hat. Diese Klausel im Vertrag, sofern vorhanden, vermeidet eben genau diese Diskussion zu Lasten von Mietern bei Kleinigkeiten und zu Lasten von Vermietern, wenn es um größere Reparaturen geht, der dann erst einmal den Nachweis erbringen müsste, dass ein bestimmter Mieter schuld ist.

So kann es gerade bei empfindlichen elektronische Bauteilen oder bei gebrochenen Lötstellen durchaus sein, dass ein bestimmtes Ereignis, das schon vor längerer Zeit und zu Zeiten eines anderen Bewohners stattgefunden hat, beim Nachmieter plötzlich zu Ärger führt, weil ein angebrochenes Teil nun plötzlich ganz abbricht, ohne dass es einer wirklichen Gewalteinwirkung bedurfte. Man könnte in dem Fall zwar nachweisen, dass Gewalteinwirkung schuld war, aber man könnte nicht beweisen, ob es der aktuelle Mieter war oder irgend einer der Vormieter.

Diese Reparatur ist eine Instandsetzung die nicht umgelegt werden darf. Da du im Auftrag des Vermieters die Reparatur veranlasst hast, trägt der auch die Kosten.

Im Übrigen ist deine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag unwirksam. 200 EUR/Einzelreparatur ist zu hoch angesetzt.

Reiche die Rechnung deshalb an den Vermieter weiter.

Haben Sie denn die Reparatur in Auftrag gegeben?

Zunächst zahlt der, der den Auftrag erteilt hat.

Die Kosten als solche trägt vorliegend letztlich der Vermieter.

rebolaw 
Fragesteller
 19.10.2020, 13:53

Danke. Ich habe die Reparatur in Auftrag gegeben. Warum soll die Kosten der Vermieter zahlen? Gibt es eine rechtliche Grundlage?

schelm1  19.10.2020, 14:04
@rebolaw

Der Vermieter ist verpflichtet Ihnen die Wohnung im gebrauchsfähigen Zustand zu erhalten; dazu gehört auch eine funktionierende Gegensprechanlage.

Da der genannte Betrag den üblichen Selbstbehalt von Kleinreparturen übersteigt, brauchen Sie solche Kosten nicht zu übernehmen.

Der in Ihrem Mietvertrag genannte Betrag von € 200 je Einzelfall liegt weit über dem Zulässigen.

Grundsätzlich gilt:

Der Vermieter trägt die Instandhaltungskosten einer Wohnung. Bei kleinen Reparaturen bis maximal 100 Euro kann er sich die Reparaturkosten aber vom Mieter zurückholen. Einige wenige Gerichte halten sogar Kosten bis zur Höchstgrenze von 120 Euro für zumutbar.

rebolaw 
Fragesteller
 19.10.2020, 14:13
@schelm1

Vielen Dank für Ihre Hilfe. Wie soll ich denn vorgehen? Soll ich die Rechnung beim Vermieter einreichen? Der hatte sich am Anfang geweigert, die Reparatur in Auftrag zu geben, weshalb ich es letzendlich gemacht habe, weil die Anlage recht lange defekt war

schelm1  19.10.2020, 14:25
@rebolaw

Reichen Sie dem Vermieter die Rechnung mit einer angemessenen Frist von z.B. 14 Tagen zum Ausgleich auf Ihr Konto ein.

Weisen Sie darauf hin, dass Sie bei fruchtlosem Ablauf der Frist die Mietüberweisung für den darauf folgenden Monat um die Reparatursumme gekürzt überweisen werden.

rebolaw 
Fragesteller
 19.10.2020, 14:29
@schelm1

Ich habe nur Bedenken, da ich den Mietvertrag unterschrieben habe und dort auch die Kleinreparatur-Klausel mit den Kosten vn 200 Euro pro Jahr angegeben sind. Sollte ich trotzdem die Rechnung einreichen?

schelm1  19.10.2020, 14:36
@rebolaw

Nicht selten kommt es vor, dass nicht nur eine, sondern gleich mehrere Klauseln in einem Mietvertrag unwirksam sind, ohne dass der Mieter hiervon Kenntnis hat.

Auch Vermieter sind sich über die Wirksamkeit der von ihnen verwendeten Formularmietverträge häufig nicht im Klaren.

Diese Klauseln unterliegen einer strengen Wirksamkeitskontrolle und sind keinesfalls immer wirksam. Unwirksam ist eine Kleinreparaturklausel, die

Dies Hinweise können Sie dem Vermieter bei einer Zahlungsweigerung so mitteilen.

Versteht der das dann immer noch nicht, schalten Sie eine Anwalt ein, der den Vermieter dann kostenintensiv über die Rechtslage aufklärt.

rebolaw 
Fragesteller
 19.10.2020, 14:39
@schelm1

Danke - in der Tat ist die Obergrenze pro Jahr auf 1.000 festgelegt. Meine Nettokaltmiete pro Jahr beträgt 11.988 Euro, d.h. die Kleinreparaturklausel dürfte auf maximal 959 Euro liegen, daher könnte diese unwirksam sein?!

schelm1  19.10.2020, 14:58
@rebolaw

Die Kleinreparaturklausel ist definitiv unwirksam; auch in künftigen Fällen sind Sie daher von jeglicher Kostenübrnahme, auch geringerer Art, frei1!

Gegenstände, die dem unmittelbaren Zugruff durch den Mieter unterliegen, fallen unter die Kleinreparaturklausel. Somit wäre das auch für die Gegensprechanlage der Fall.

Wenn in Deinem Mietvertrag die Regelung existiert, dass für die einzelne Kleinreparatur pro Fall 200 Euro (aber nicht mehr als insgesamt 1000 Euro im Jahr) festgeschrieben sind, so musst Du leider wohl oder übel die 150 Euro zahlen, da Du ja den Mietvertrag so unterschrieben hast.

Ich persönlich finde die angesetzten 200 Euro pro Fall viel zu hoch. In meiner Wohnung bzw. meinem Mietvertrag gelten 100 Euro pro Fall. Allerdings gilt hier, sollte die einzelne Kleinreparatur 110 Euro kosten muss ich überhaupt nichts davon bezahlen, auch nicht die 100 Euro.

Im Übrigen hat der Vermieter den Handwerker zu beauftragen und nicht der Mieter. Der Mieter muss nur den Vermieter über den Defekt informieren, am besten auch immer schriftlich.

Man sollte sich Mietverträge vor ihrem Abschluss immer sehr genau durchlesen und notfalls einen Experten zu Rate ziehen.

Das kommt auf deinen Mietvertrag an. Wenn du Kleinreparaturen bis 100 € selbst zahlen musst, müsstest du in diesem Fall gar nichts zahlen. Die gelten nur wenn sie komplett unter der Marke bleiben.