Gebrauchtes Fahrrad kaputt. Gewährleistung? Erstattung?

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Grds. haftet auch ein Händler nur für diejenigen Mängel, die beim Kauf vorhanden waren.

Tritt ein Mangel innerhalb der ersten sechs Monate nach der Übergabe der
Ware auf, so muss der Verkäufer beweisen, dass das Produkt bei der
Übergabe nicht defekt war.

Da dürfte ihm leicht gelingen, wenn sich die Lagermuttern - nicht regelmäßig geprüft, gewartet und ggf. nachgezogen - gelockert haben und es somit dem Verschulden des K anfällt, wenn sich durch das Spiel das Gewinde beschädigt :-(

Im Übrigen schuldet der VK günstigstenfalls Nachbesserung, kein anderes Fahrrad: Er schneidet ein neues Gewinde ein und tauscht die Lagerachse. Das Rad mit deinen Reifen bekämst du also zurück.

G imager761

KOSPet  16.06.2017, 23:05

Achtung Rwchtsirrtum: Die Gewährleistung greift nicht bei Mängeln, die beim Verkauf vorhanden waren sondern nur bei Mängeln, die nach dem Kauf entstanden, bzw. in Erscheinung getreten sind. Andernfalls würden Quakitätsmängel niemals unter die Gewährleistung fallen.

imager761  16.06.2017, 23:16
@KOSPet

Blödsinn: Seit der neuen sog. Schuldrechtsreform ab 01.01.2002 muss der Verkäufer zwei Jahre lang Gewähr dafür tragen, dass die von ihm verkaufte Ware mängelfrei ist.

vogerlsalat  16.06.2017, 23:24
@imager761

Bei Gebrauchtwaren kann es auch nur ein Jahr sein.

imager761  17.06.2017, 06:10
@vogerlsalat

Bei Gebrauchtwaren kann es auch nur ein Jahr sein.

Kann, aber nur, wenn der K Verbraucher i. S. d. G. und diese Eischränkung  ausdrücklich vereinbart wäre. Da hier ein Kauf eines Endverbrauchers gegen Quittung erfolgte, haftet der Händler nach Maßgabe des Gesetzes zwei Jahre.

Rheinwehr 
Fragesteller
 16.06.2017, 23:20

Beste Antwort bisher^^ hab ma im BGB nachgeschlagen und das scheint Sinn zu ergeben.

es ist mir unverständlich dass du nicht zum Verkäufer gegangen bist, sondern statt dessen einen Dritten dran hast herumschrauben lassen.

Wenn ich Händler wäre: das Rad mit Schaden hätte ich natürlich repariert / Gewährleistung. Aber wenn jemand das Tretlager auseinandergeschraubt hat und wieder eingesetzt, und vorher wars ok (du bist ja Probegefahren und 3 Monate gefahren) und nachher ist es kaputt, dann gehe ich davon aus, dass unsachgemässt montiert wurde. 

Rheinwehr 
Fragesteller
 17.06.2017, 20:15

Ich war aufm weg zu nem kumpel der zufällig neben dem wohnt. Und so lange ich da bin kann der das lockere Tretlager ja festziehen oder sonstwas. Dann könnte ich einfach wieder nach Hause. Dass dann sowas bei rauskommt hab ich halt nicht gedacht

Als Händler steht der Verkäufer in der gesetzlichen Gewährleistung mit 6-monatiger Beweislastumkehr. 

Allerdings dürfte der Fall hier nicht ganz so einfach sein. Einfach so geht so ein Gewinde nicht kaputt, denn normalerweise ist das Tretlager fest eingeschraubt und solange da niemand dran rumbastelt, geht dieses Gewinde auch nicht kaputt. Ist das Gewinde lose und du ziehst es nicht fest, sondern fährst einfach weiter, geht dieser Schaden auf deine Kappe. So könnte sich also der Verkäufer durchaus auf die Unvereinbarkeit gem. § 476 BGB berufen. 

Was soll denn die Reparatur des Gewindes kosten?

Selbst wenn du mit deinem Anspruch durchkommst, hast du nur Anspruch auf Reparatur des Fahrrades durch den Händler. Rückabwicklung wäre erst nach 2 erfolglosen Reparaturversuchen möglich. 

Daher brauchst du dir um die Reifen erst mal keine Gedanken zu machen. 

Rheinwehr 
Fragesteller
 16.06.2017, 22:59

Das Gewinde soll ein fester Bestandteil des Rahmens sein. Da lässt sich nur noch ein Tretlager "reinschlagen". Das soll aber aufwändig und nicht zu 100% funktionieren

Interesierter  16.06.2017, 23:02
@Rheinwehr

Gewinde lassen sich überarbeiten. Das sollte nicht das Problem sein. 

Nur stelle ich mir die Frage, warum das Gewinde von jetzt auf sofort von fest zu kaputt übergeht. Ein festgezogenes Gewinde unterliegt keinem Verschleiss. Ein loses Gewinde hättest du festziehen oder reklamieren müssen. 

Bist du mit losem Gewinde weitergefahren und hast es dadurch kaputt gemacht, geht dieser Schaden auf deine Rechnung. 

Rheinwehr 
Fragesteller
 16.06.2017, 23:07
@Interesierter

Ja logisch^^ Also das Gewinde ist locker geworden und hat geknackt. Bin dann sofort zum nächsten Händer. Daher hat dass ja auch ein anderer Fachmann diagnostiziert. Schneller gehts net^^

biker30000  17.06.2017, 07:29
@Rheinwehr

Der Schaden war hör und spürbar, Du hättest das Rad nach dem ersten Erkennen des Schadens zur Reparatur schieben müssen, egal wo Du in dem Moment warst. Damit hast Du den Schaden verursacht, denn ein Innenlager kann sich immer lösen.
"Interesierter" liefert insgesamt eine druckreife Anwort! Versuche beim Händler auf Kulanz eine Reparatur.

FelixLingelbach  17.06.2017, 18:13
@Rheinwehr

Auch bei einem zu locker laufenden Tretlager geht das Gewinde nicht kaputt. Die Kugelringe innen drin schon. Die knacken dann auch, das Gewinde nicht..

Schön, wenn eine Lagerschale nicht mehr fest sitzt. Dann weiß man wenigstens, dass man sie heraus bekommt.

Bei einem Privatkauf gibt es keine Gewährleistung im eigentlichen Sinne.

Bei einem Kauf von einem Händler hast du jedoch ein Jahr lang Gewährleistung. Nach deiner Beschreibung handelt es sich ganz klar um einen Mangel der gekauften Sache. Der Händler wäre damit zur Nachbesserung verpflichtet.

Rheinwehr 
Fragesteller
 16.06.2017, 22:54

Also es war ein Fachhändler. Eine Nachbesserung ist glaub ich sinnfrei, da dafür der Rahmen gewechselt werden müsste und der Kostet viel zu viel. Ich glaube dies geht eher in Richtung Erstattung. Oder?

Freedom7877  16.06.2017, 22:54

Da er aber schon woanders zum reparieren war, hat sich das leider erledigt.

KOSPet  16.06.2017, 22:58

Da steht nur, dass ein anderer Fachmann das diagnostiziert hat. Nachbesserung bedeutet im rechtlichen Sinne, dass die "Warenlieferung" und damit die Vertragserfüllung komplettiert wird. Er könnte dir Beispielsweise auch ein gleichwertiges Rad mit den selben Funktionen und Eigenschaften anbieten oder eben vom Vertrag zurücktreten und dir das Geld erstatten, sofern eine Reparatur nicht lohnenswert wäre.

Ist das ein  Verschleißteil bei einem Rad?

Wenn ja, wirst keine Chance haben.

Falls du von privat gekauft hast, gibt es sowieso keine Gewährleistung.

Rheinwehr 
Fragesteller
 16.06.2017, 22:55

Ja der komplette Rahmen ist sozusagen kaputt. Ist das teuerste an nem Rad.

Und es war ein Fachhändler.

vogerlsalat  16.06.2017, 22:59
@Rheinwehr

Also, wenn es ein Verschleißteil ist, wirst du auch beim Händler keine Chance haben.

Ist wie beim Gebrauchtauto, wenn da nach 3 Monaten die Bremsen kaputt sind, hast auch Pech gehabt, ist halt Abnutzung.

Rheinwehr 
Fragesteller
 16.06.2017, 23:18
@vogerlsalat

Nee ist kein Verschleißteil^^

vogerlsalat  16.06.2017, 23:22
@Rheinwehr

Na dann, ab zum Händler.

FelixLingelbach  17.06.2017, 18:07
@Rheinwehr

Das Tretlager ist ein Verschleißteil, das Gewinde im Rahmen nicht.

Ein Knacken in einem alten Lager kommt üblicherweise von zerbröselten Kugelringen, niemals vom Gewinde. Durch Abrieb bekommt das Lager über die Zeit Spiel, die Ringe sitzen nicht mehr richtig und werden zerrieben.

Man kann meistens die Reste der Ringe rausholen und die Kugel allein wieder einsetzen. Besser wären neue Ringe mit neuen Kugeln.