Geblitzt worden, Zeugenfragebogen in der Probezeit!

10 Antworten

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Da Dein Vater keinen Anhörungsbogen sondern einen Zeugenbefragungsbogen bekommen hat wird er als Fahrer schon einmal ausgeschlossen.

Dein Vater kann jetzt vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen und keine Angaben zum Fahrer machen. Er könnte den Brief auch ignorieren und nicht darauf antworten. Er kann sogar sich selbst beschuldigen und als Fahrer angeben.

Das wird aber alles kaum Erfolg haben. Bei derart hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen erweisen sich die Bußgeldbehörden als sehr hartnäckig und in den meisten Fällen auch als erfolgreich. Man wird also damit beginnen in der engsten Verwandtschaft nach dem Fahrer zu suchen. Das kann durch Abgleich des Blitzerfotos mit der Einwohnermeldekartei geschehen. Oder es steht mal jemand vor der Tür und befragt Nachbarn und Freunde...

Wenn Ihr es wirklich schaffen solltet das Du persönlich 3 Monate (+ca. 2 Wochen) lang nicht angeschrieben werden solltest dann bist Du durch, aber wirklich erst dann...

Hallo Kenda,

die Verjährung wird unterbrochen, sobald das Amt aktiv wird und deinem Dad einen Fragebogen zuschickt!

Also is' ma nix mit drei Monate Verjährung!

Du hättest dir vorher überlegen sollen, wie du fährst und wie schnell! Es geht nicht, dass dein Dad sagt, er sei gefahren, denn dann macht es sich unter Umständen der Falschaussage schuldig.

Die Konsequenzen musst du nun tragen, denn wenn man dich auf dem Foto erkennt, dann sieht man auch, dass das eben nicht dein Dad ist!

Und übrigens: Neben der Geldbuße kommt auch noch Aufbauseminar auf dich zu und eine Verlängerung der Probezeit!

Der Bußgeldrechner sagt dazu folgendes:

Tatvorwurf: Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 33 km/h. Fahrzeugart: PKW, Krad oder sonstige KFZ bis 3,5t. Bußgeld: 120,00 Euro
- ggf. mit Gefährdung: 145,00 Euro
- ggf. mit Sachbeschädigung: 175,00 Euro
Gebühren und Auslagen: 23,50 Euro
Punkte: 3 Punkte
Probezeitmaßnahmen: Ja (Aufbauseminar + Verlängerung der Probezeit)

http://www.verkehrsportal.de/bussgeldrechner/index.php

Du hast also noch zwei Versuche - bevor dir der Führerschein entzogen wird!

Liebe Grüße

ichausstuggi

Crack  30.04.2012, 20:31

die Verjährung wird unterbrochen, sobald das Amt aktiv wird und deinem Dad einen Fragebogen zuschickt!

Nein! Die Verfolgungsverjährungsfrist wird nur dann unterbrochen wenn der beschuldigte Fahrer angeschrieben wird.

Es geht nicht, dass dein Dad sagt, er sei gefahren, denn dann macht es sich unter Umständen der Falschaussage schuldig.

Das geht und könnte nicht geahndet werden.

die hinhalte taktik funktioniert meist nur, wenn du von hinten geblitzt wurdest. wenn du einzelkind bist, sozusagen nur dur das auto nebst deinem vater fahren kannst, hast du eh keine chance.

das würde nur funktionieren wenn 2-3 kinder im haushalt sind die das auto fahren dürfen. dann schreibt man an die polizei das er nicht gefahren ist und sie sollen doch herausfinden welches kind es war, dann müssen sie euch anschreiben und niemand weiss von irgendwas und dann ist es auch schon verjährt....

gruß

Crack  30.04.2012, 20:25

die hinhalte taktik funktioniert meist nur, wenn du von hinten geblitzt wurdest

Wo und aus welchem Grund sollte das denn passieren?

fs112  30.04.2012, 20:39
@Crack

naaaa in der Schweiz, weil da eh immer der Halter haftet... ;-)

Wenn Dein Vater den Zeugefragebogen nicht ausfüllt, wird die Bußgeldbehörde ein Ersuchen an die zuständige Polizeidienststelle schicken, damit diese den Fahrzeugführer ermitteln. Die Polizei wird dann irgendwann vor der Tür stehen und klingeln, die Nachbarn befragen und beim Einwohnermeldeamt die Passbilder der infrage kommenden Personen einsehen.

Bei einer so massiven Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist die Chance der Verjährung sehr gering ..

Da der Fahrzeughalter anstatt dem Anhör- einen Zeugenbefragungsbogen erhalten hat - weiß die Bußgeldbehörde schon längst, dass du gefahren bist, das Schreiben an deinen Vater ist reine Makulatur...

Zahlen bringt Frieden - und erleichtert vielleicht künftig die Einhaltung der StVO.