Aufbauseminar für Fahranfänger nicht nachkommen was passiert?

2 Antworten

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Die Fahrerlaubnis bleibt so lange entzogen bis die Teilnahme am Aufbauseminar nachgewiesen wird.

Theoretisch kann das dann bis zum Lebensende andauern.

Simonderbabo 
Fragesteller
 05.07.2016, 20:37

Normalerweise gibt es doch in Deutschland für alles Verjährungsfristen ..

Lkwfahrer1003  06.07.2016, 05:51

Hi Crack ,

Dafür gibt es keine Verjährung ?

Musste nicht auch da der Eintrag für das aufbauseminar gelöscht sein wie bei einem MPU Eintrag ?

Gruß

Crack  06.07.2016, 08:43
@Lkwfahrer1003

Nein,
gibt es tatsächlich nicht.

Das StVG sagt im §2a nur aus:

(5) Ist eine Fahrerlaubnis entzogen worden

1.nach § 3 oder nach § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 3 dieses Gesetzes, weil innerhalb der Probezeit Zuwiderhandlungen begangen wurden, oder nach § 69 oder § 69b des Strafgesetzbuches,

2.nach Absatz 3, weil einer Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar nicht nachgekommen wurde,

oder wurde die Fahrerlaubnis nach § 6e Absatz 2 widerrufen, so darf eine neue Fahrerlaubnis unbeschadet der übrigen Voraussetzungen nur erteilt werden, wenn der Antragsteller nachweist, dass er an einem Aufbauseminar teilgenommen hat.

Wie ich oben schon schrieb bleibt diese Forderung dann praktisch so lange erhalten bis man ihr nachkommt.

Hallo,

nein, da hat sie keine Chance, da verjährt nichts.

Das mit der Probezeit ist auch eine "Milch-Mädchen-Rechnung".

Diese endet nämlich vorzeitig mit dem Entzug der Fahrerlaubnis und es beginnt bei der Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis für die Restdauer der vorherigen Probezeit eine neue.

https://dejure.org/gesetze/StVG/2a.html

Was ist denn eigentlich so schlimm daran, einfach das Aufbauseminar zu absolvieren?

Viele Grüße

Michael

Simonderbabo 
Fragesteller
 06.07.2016, 11:20

Weil 1. die Probezeit verlängert wird und 2. Das Aufbauseminar viel Geld kostet c.a. 250 €, das sind mehrere Sitzungen die sie dann dort hat.

19Michael69  06.07.2016, 15:49
@Simonderbabo

Die Probezeit wird bzw. ist sowieso auf 4 Jahre verlängert. Das ist vollkommen unabhängig vom Aufbauseminar.

Wenn sie die Fahrerlaubnis behalten will, bleibt ihr nichts anderes übrig als das Aufbauseminar zu machen.

Gruß Michael

Crack  06.07.2016, 21:24
@19Michael69

Die Probezeit wird bzw. ist sowieso auf 4 Jahre verlängert. Das ist vollkommen unabhängig vom Aufbauseminar.

Stimmt so nicht.

Die Probezeit verlängert sich mit Anordnung des ASF - es besteht also ein direkter Zusammenhang.

19Michael69  06.07.2016, 23:50
@Crack

Du nun wieder.

Fakt ist, dass die Probezeit verlängert ist / wird, ob sie das Aufbauseminar macht oder nicht. Mehr wollte ich damit nicht aussagen.

Crack  07.07.2016, 09:26
@19Michael69

Sorry wenn Du Dir auf die Füße getreten fühlst...

Ich werde auch zukünftig Fehler berichtigen,
das mache ich nicht nur bei Dir so.

Knochi1972  22.07.2016, 23:11
@Crack

Und das ist auch gut so! ;-)

Crack wird hier nicht nur als Experte geführt, sondern ist auch einer. Als - allerdings nicht offizieller - gutefrage-Experte kann ich das bestätigen. Und in der Sache hat er völlig recht.