Gastro Betrieb still legen / Umsatzsteuer/ Finanzamt?
Hallo. Im März haben wir einen kleinen Gastro Betrieb eröffnet. Durch Corona ging bis vor 6 Wochen leider nur togo betrieb. Innen wären 20 Sitzplätze die durch die Verordnungen/ Abstand natürlich nicht ausgeschöpft werden können. Ebenso wurde draußen auf 10 reduziert.
Dazu kam das Wetter, hier in Süddeutschland nur regen. Kurz um, das Polster was wir gebraucht hätten um über den Winter zu kommen ist nicht komplett da.
Mietvertrag soll zum 1.2 gekündigt werden , wobei da bereits die nächste Saison starten würde. Über den Winter offen lassen bringt unter den aktuellen Umständen nichts da wir die Mitarbeiter nicht bezahlen können.
welche Möglichkeiten gibt es , den Betrieb dennoch nicht aufgeben zu müssen. Den Betrieb vorübergehend stilllegen? So, das wir die Kosten für ca 4 Monate komplett runter fahren können.
2 Antworten
Umsatzsteuer fällt nur an, wenn Ihr Umsätze macht. Wenn die Vorsteuer höher ist als die Umsatzsteuer, bekommt Ihr Geld zurück.
Ihr könnt eine Stundung beantragen.
Ansonsten: neue Geschäftsfelder erschließen. Z. B. kleine Mahlzeiten für den Homeoffice. Das könnt Ihr auch mit dem Fahrrad ausliefern. O.ä.
Ich stelle immer wieder fest, dass es zwei Arten von Geschäftsleuten gibt: die, die jammern und aufgeben und die, die Ideen entwickeln. Ich bin manchmal platt, was einige in der Pandemie auf die Beine gestellt haben.
Das hat mit der Umsatzsteuer ja nun überhaupt nicht zu tun. Hast du dir von meinem link irgend etwas durchgelesen?
Da bleibt dir ja nichts anderes übrig. Wenn du nicht öffnen kannst. Die Miete musst du ja trotzdem zahlen, da du ja einen Festvertrag hast.
Die Miete können wir zahlen. Aber den Rest nicht. Die Frage ist ja , wie ich den Rest an Zahlungen so gut wie möglich runterfahren kann.
Genau da liegt das Problem bei einer Aufgabe:
https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__15a.html