Garten in der Mietwohnung, wer pflegt?

13 Antworten

Kürzlich erlebt:

Mieter läßt Garten verwahrlosen. Bei der Rückgabe der Wohnung wird das im Übernahmeprotokoll festgehalten und auch festgehalten, dass er ggf. einen Gärtner schicken oder bezahlen muss, der schlimmsten Wildwuchs und Unkraut beseitigen und den Garten wieder in einen übergabefähigen Zustand versetzen soll.

Anschließend Übergabe an neue Mieter, die bisher offenbar keine Erfahrung mit Gartenpflege haben und sich auch keinen Kopf gemacht haben, was sie im Garten wie machen wollen. Erste Ideen: Gerätehütte und Sichtschutz zu einem öffentlichen Weg. Das wiederum würde bedeuten, dass die Sträucher teilweise entfernt und die verbleibenden stark zurück geschnitten werden müssen. Also haben sie sich bereit erklärt, das auch zu machen.

Wir sind gespannt, ob sie in einem Jahr auch daher kommen und fragen, wer nun den Wildwuchs zurück schneidet bzw. beseitigt. Sie haben den Garten jedenfalls ohne Beanstandung übernommen und nun müssen sie damit auch zurecht kommen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Klärt, was im Mietvertrag steht.Sollte der Garten mit im Mietvertrag stehen, seid ihr nicht für die Vernachlässigungen des Vormieters zuständig.Mit dem Übergabeprotokoll wird normalerweise alles geklärt und festgehalten , welche Mietmängel noch vom Vermieter erledigt werden müssen. Steht der Garten nicht im Mietvertrag, klärt die Nutzung und Pflege mit dem Vermieter.Dann wärt ihr nicht zuständig für Instandhaltung und Nutzung des Gartens.

Ist der Gerten mit gemietet?

Wenn ja ist es Eure Sache und Eure kosten den herzurichten.

Klär das mit dem Vernieter.

Wenn ihr den Garten „mit gemietet“ habt seid ihr auch dafür verantwortlich.

Und wie der vorher aussah habt ihr ja bei der Besichtigung gesehen.

was steht bezüglich Gartenpflege im Mietvertrag?

steht da nix - geht euch der Garten nix an. ist der Garten für alle Mieter zugänglich, ist es Vermietersache, das kann auch nicht in den Nebenkosten auftauchen.

Gerhart  02.08.2018, 09:54

Gartenpflege kann freilich in Betriebskosten auftauchen, gerade,wenn er nicht zur Mietsache gehört.