Führerschein trotz offenem ermittlungsverfahren machen?
Guten Tag! Ich bin 16 Jahre alt und hab leider eine Dummheit begangen.Ich hab derzeit ein offenes Ermittlungsverfahren wegen Unterschlagung/Diebstahl geringfügiger Gegenstände..Jedoch hab ich mich vor einigen Tagen bei einer Fahrschule angemeldet,wo gefragt wurde ob denn ein Ermittlungsverfahren gegen mich läuft worauf hin ich natürlich ja angekreuzt habe...Das Verfahren wird sehr wahrscheinlich eingestellt aber ich frage mich ob das Verfahren Konsequenzen für den Führerschein hat?Die Bürofrau hat dazu nichts gesagt und ich habe Angst dass der Antrag auf den Führerschein abgelehnt wird...Bitte um schnelle Antwort!War auch meine Ersttat..
1 Antwort
Mich wundert es, dass überhaupt gefragt wird, ob ein Ermittlungsverfahren gegen dich läuft. Bei mir wurde sowas nicht gefragt. Diebstahl hat nichts mit dem Führerschein zu tun.
Ausschlaggebend wären nur Ermittlungsverfahren, die mit dem Verkehr, Auto, Fahrerflucht zu tun haben. Der Antrag auf Fahrerlaubnis würde bspw. abgelehnt werden, wenn jemand am Steuer betrunken war und einen Unfall verursacht hat, oder wenn jemand ein illegales Autorennen macht. Es könnte auch abgelehnt werden, wenn jemand vorher schon schwarz gefahren ist und dann angezeigt wurde.
Du kannst den Führerschein ohne Probleme machen.