FSJ wegen Ausbildung fristlos kündigen?
Hallo ich hatte hier schon mal einen Beitrag geschrieben über meine Schwester. Sie hatte jetzt am 01.12.2013 ein FSJ im Altenheim angefangen. Jetzt bekam sie heute einen Anruf und sie könnte rückwirkend zum 01.10.2013 eine Ausbildung als Gesundheits-und Krankenpflegerin anfangen, es ist wohl ein Platz dort frei geworden. Sie könnte jetzt ab 16.12.2013 anfangen. Jetzt ist es nur blöd, dass sie ja im FSJ festhängt. Wir haben in ihrem Vertrag gesehen, dort steht zwei Wochen Kündigungsfrist. Das würde aber nicht mehr gehen. Eine andere Klausel war, dass im Vertrag stand unter besonderen Umständen fristlos zu kündigen. Wir fragen uns jetzt ob wir fristlos kündigen können ? Und wie wir das am Montag alles organisieren sollen ? Habt ihr vielleicht ein paar Tipps wie wir das jetzt alles regeln könnten ?
Danke schon mal für die Antworten
4 Antworten
ja das geht ;) sie sollte mir ihrem chef oder ausbilder reden oder mit sonst einem verantworltichen und dann schriftlich kündigen und die stelle antreten als Gesundheits-und Krankenpflgerin anehmen und sie kann eigentlich immer kündigen
Ich glaube es ist der §686 BGB, der das regelt. Eine Kündigung zum Zwecke eines Ausbildungsbeginn, was für deine Schwester absolut von Relevanz und Priorität ist, rechtfertigt also, sofort das FSJ zu beenden.
Das Problem ist nur sie hat am Montag Frühdienst jetzt wollte sie sich dort krank melden um das alles zu klären und dann ihre Kündigung abgeben. Meint ihr das würde so klappen
ich denke, dass eine Ausbildung ein Kündigungsgrund ist, denn das ist ja lebenswichtiger als ein FSJ, Kündigungsschreiben fertig machen, persönlich abgeben und noch einmal die genauen Umstände erklären, zum Ausbildungsbetrieb auch persönlich gehen. Falls Zeiten nicht eingehalten werden können (Dienstbeginn), vorher anrufen und der Personalabteilung die Umstände erläutern. Viel glück
Wenn sie jetzt einen Ausbildungsvertrag eingehen kann, sollte sie mit dem jetzigen Betrieb das Gespräch suchen. es wird kein Arbeitgeber darauf bestehe, dass ein "unwilliger" Arbeitnehmer seinen Vertrag bis zum letzten Tag erfüllt. Bei der Ausbildungsstelle wird es jetzt durch die Feiertage auch nicht auf einen Tag ankommen, ob sie früher oder später anfängt.