FSJ Taschengeld in Wohngruppe reduziert?
Ich lebe derzeit in einer Jugendwohngruppe vom ASD. Nächsten Monat fange ich mit einem FSJ an und generell wird, wenn man stationär vom ASD “behandelt“ wird, 75% vom Gehalt abgezogen. Jedoch sagt mein FSJ-Träger ausdrücklich, dass unsere Vergütung kein Lohn sondern als Taschengeld angesehen wird. Wird mir in diesem Fall auch 75% abgezogen?
Danke für hilfreiche Antworten.
3 Antworten
SGB VIII, §93 und 94.
Es müssen nicht unbedingt 75% eingehalten werden, wenn so argumentiert wird:
§94 (6):
Bei vollstationären Leistungen haben junge Menschen und Leistungsberechtigte nach § https://dejure.org/gesetze/SGB\_VIII/19.html">19 nach Abzug der in § https://dejure.org/gesetze/SGB\_VIII/93.html">93 Abs. 2 genannten Beträge 75 Prozent ihres Einkommens als Kostenbeitrag einzusetzen. Es kann ein geringerer Kostenbeitrag erhoben oder gänzlich von der Erhebung des Kostenbeitrags abgesehen werden, wenn das Einkommen aus einer Tätigkeit stammt, die dem Zweck der Leistung dient. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um eine Tätigkeit im sozialen oder kulturellen Bereich handelt, bei der nicht die Erwerbstätigkeit, sondern das soziale oder kulturelle Engagement im Vordergrund stehen.
Hier noch der Link zum Gesetz:
Ja, das ist so.
ja, wird dir