Frau im Dunkeln angefahren. Wer hat schuld (bitte durchlesen)?

7 Antworten

Das Schuldverhältnis liegt tendenziös bei dir... Ungeachtet in der Dunkelheit mit erhöhter Geschwindigkeit zu fahren ist fahrlässig und bekräftigt keinerlei Zusammenhang mit der Sichtbarkeit der Person... Dein Reaktionsvermögen war entsprechend der erhöhten Geschwindigkeit somit nicht ausreichend.

Bin letztens auch wieder abends den gleichen Radweg gefahren, habe eine Beleuchtung nach StVO und bin langsam gefahren, es war stockdunkel, die meist schwarz angezogenen Fußgänger und Läufer sind nur im letzten Moment zu sehen. Nur wenige führen verschiedene Beleuchtungsgegenstände mit sich. Weiß nicht wie der Richter im Einzelfall urteilt, ich würde mich völlig unschuldig fühlen bei einem Unfall.

Du weil du nicht den Gegebenheiten entsprechend gefahren bist. Ist es dunkel fährt man langsamer.

Hast du dich wenigstens versichert dass ihr nichts passiert ist?

Du hast zumindest eine Teilschuld da du eigentlich so fahren mußt, dass du in so einer Situation reagieren kannst.

du bist zumindest in den meisten Fällen teilweise schuld. Du darfst nicht schneller fahren als die Sicht erlaubt. Egal ob Kind, Frau Mann oder Hund. Niemand ist zum niederfahren frei gegeben.

In deinem Fall, plötzliche Querung einer erwachsenen Person auf einer Strraße oder Radweg, hat diese Person vermutlich die größere Verantwortung. Bei einem Kind bleibst aber vermutlich über.