Frage zur Rechtslage: Handyverbot bei Veranstaltungen OHNE vorheriges Wissen?

6 Antworten

Die Vertragsbedingungen müssen zum Zeitpunkt des Abschlusses vollständig bekannt sein. Da die Vertragsbediengungen anschließend geändert wurden, kannst du kostenlos vom Vertrag zurücktreten.

Ja, es ist rechtens, denn im Haus hat der Veranstalter Hausrecht und er bestimmt damit, was die Gäste mitbringen und einschalten dürfen oder nicht. 

Was ist so schlimm daran, das Handy an der Garderobe abzugeben? Und auch am Ende der Veranstaltung, falls man kein Handy hat, gibt es immer jemanden, der einem ein Taxi rufen kann. 

Ob der ÖPNV nachts um 2 Uhr fährt, lässt sich anhand des Fahrplans ja vorher eruieren. Handy im Zimmersafe zu lassen, ist jetzt wirklich auch kein Drama. Niemand muss ein Handy mit in eine Veranstaltung nehmen - außer der Bundeskanzlerin, aber da geht es um die wirklich wichtigen Dinge in der Welt. 

Dann kannst Du auch der Statistik vertrauen: Ja, alle Mitarbeiter in Garderoben großer Veranstaltungshäuser sind vertrauenswürdig, sonst hätten sie ihren Job nicht. Und während der Veranstaltung passiert nichts, das ausgerechnet Dein Handy nötig wäre. 

Den Veranstaltern geht es doch in erster Linie um Videos oder um Musikmitschnitte, auch wenn man die dann auf YT nur völlig verwackelt, unterbelichtet und mit einem furchtbaren Ton ansehen kann (besser nicht). 

Du scheinst ein wenig paranoid zu sein. Genieße lieber den Abend. 

Theorie trifft Praxis.

Das Handyverbot auf Konzertkarten hab ich schon oft gesehen, genau so wie das Verbot von Handys mit Kameras über 2 Megapixel.

Interessiert hat es letztlich keine Sau, beim Einlass wurde lediglich darauf hingewiesen, dass das Mitfilmen und Fotografieren untersagt ist.

Die Vertragsbedingungen wurden quasi im Nachhinein geändert.

Somit kannst du kostenlos vom Vertrag zurück treten. Wenn dir das verweigert wird (Erstattung ausgeschlossen), dann bleibt dir nur der Gang vor Gericht.

Klar, selbst wenn es erst an der Eingangstür steht, ist es gültig. 

Schließlich hast du keine "ichkannmeinHandymitnehmenkarte" gekauft, sondern einen Konzerkarte. Das Konzert findet ja statt.

exxonvaldez  19.11.2017, 21:21

Die Vertragsbedingungen müssen aber zum Zeitpunkt des Abschlusses vollständig bekannt sein.

Bitterkraut  19.11.2017, 21:38
@exxonvaldez

Fragt sich, ob das eine Vertragsbedingung ist.