Darf der Vermieter Geld für einen Schaden einbehalten, obwohl im Übergabeprotokoll keine Schäden vermerkt sind?

12 Antworten

Darf der Vermieter Geld für einen Schaden einbehalten, obwohl im Übergabeprotokoll keine Schäden vermerkt sind?

Es gibt noch die verdeckten Mängel und dafür darf ein Vermieter die Kaution bis zu 6 Monaten einbehalten.

Sollte es einen Mangel geben so muss der Vermieter unter Fristsetzung zur Behebung auffordern; macht er das nicht, darf er die Kaution nicht dafür verwenden.

 Wir würden lt. Endabrechnung (die übrigens nur per Whatsapp verschickt wurde) 320 Euro bekommen. 

Es gibt es keine Formvorschrift im Gegensatz zur Kündigung.

Abrechnungszeitraum 01.06.2013-31.05.2014 Nutzungszeitraum 01.06.2013 - 28.02.2014 Mal davon abgesehen dass die Endabrechnung viel zu spät kam, der Abrechnungszeitraum und die Ablesewerte nicht stimmen, 



 Abrechnungszeitraum hat nichts mit Nutzungszeitraum zu schaffen. Wann kam die Abrechnung ?

meinte der Vermieter "Wir behalten das Geld und wir sind quit". 

Man sollte prüfen für wen das gut ist.

MfG

Johnnymcmuff

stfnfnk 
Fragesteller
 05.08.2015, 15:31

Aber per Whatsapp? Und wer besitzt nun die Rechte daran?

Die Abrechnung kam vor einer Woche erst.

johnnymcmuff  05.08.2015, 17:56
@stfnfnk

Bei der NK-Abrechnung ist keine Form vorgeschrieben aber die Fristen muss man beachten und die Abrechnung ist somit verfristet.

Das bedeutet, der Vermieter muss Guthaben auszahlen kann aber nichts  fordern.

bwhoch2  06.08.2015, 09:42
@johnnymcmuff

Stimmt im Prinzip, aber wenn er Gegenforderung aufgrund eines verdeckten Schadens beweisen kann, dann besteht die Gegenforderung schon zurecht. Verfristung bedeutet lediglich, dass er für Nebenkosten nichts mehr nachfordern kann.

johnnymcmuff  06.08.2015, 14:44
@bwhoch2

Stimmt im Prinzip, aber wenn er Gegenforderung aufgrund eines verdeckten Schadens beweisen kann, dann besteht die Gegenforderung schon zurecht.

Die 6 Monate Überlegungsfrist für verdeckte Mängel sind schon vorbei, daher kann er nichts mehr fordern.

Die Abrechnung erfolgte verfristet. Deshalb ist eine Nachforderung unwirksam, also nicht zu zahlen. Da du aber ein Guthaben hast, muss er dieses trotzdem auszahlen.

Schadenersatzforderungen sind nach 6 Monaten ab Rückgabe der Wohnung verjährt. Sie sind deshalb hier in deinem Fall zurückzuweisen.

Fordere deshalb den V. unter Verweis auf die Rechtslage per Einwurfeinschreiben auf, dir binnen eines Monats ab Zustellung das Guthaben auszuzahlen. Weise dabei darauf hin, dass du bei Verzug den Rechtsweg beschreiten wirst. Hier käme die Forderung auf Herausgabe gemäß § 812 BGB wegen ungerechtfertigter Bereicherung in Frage.

Ohje, ich hatte vergessen zu erwähnen, dass Schäden zwar da waren, der Vermieter aber den Bodenbelag so oder so auswechseln wollte, da dieser im Parkett lücken auswies und auch schon ziemlich abgelaufen war.

anitari  05.08.2015, 12:19

Steht von den Schäden was im Ü-Protokoll, hat der VM Euch nachweislich aufgefordert diese zu beheben bzw. beheben zu lassen?


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Die Abrechnung der Betriebskosten ist verfristet. Eine Nachzahlung gibt es nicht aber die ausgewiesene Rückzahlung steht euch in voller Höhe zu.

Der Vermieter versucht über eine Aufrechnung nicht nachgewiesener Kosten die Nachzahlung zu vermeiden. Zu unrecht. Die Kaution wurde vollständig erstattet. Ansprüche sind verjährt. Ich hoffe, du hast die Abrechnung genauestens geprüft und alle Belege beim Vermieter eingesehen.

Wenn der Vermieter die Rückzahlung nicht vornimmt, solltest du einen gerichtlichen Mahnbescheid absenden, sollte der Vermieter widersprechen, kannst du innerhalb von  6 Monaten Klage beim Amtsgericht einreichen. Der Vermieter hat kein Chance, vermutlich wird es ein schriftliches Verfahren geben. 

Nun kommt plötzlich die Forderung

Das ist der entscheidende Punkt. Beim Auszug wurden zwar Schäden am Fußboden festgestellt, aber ausdrücklich mittels Protokoll erklärt, dass es sich nicht um Schäden handelt = keine Schäden.

Sollte wider erwarten beim Herausnehmen des Fußbodens doch ein größerer Schaden festgestellt worden sein, also ein echter verdeckter Schaden, hätte diesen der Vermieter sofort melden müssen. Die 6-Monats-Frist bedeutet nicht, dass er dafür 6 Monate Zeit hat, sondern dass er nach 6 Monaten nichts mehr nachmelden darf. Diese 6 Monate sind längst vorbei.

Eine Whatsapp-Abrechnung ist nichts. Lass Dir die Abrechnung auf Papier schicken. Nimm dann Einsicht in die Belege, um auszuschließen, dass etwas für Dich positives "vergessen" oder falsch dargestellt wurde und wenn der Rückzahlungsbetrag feststeht, fordere dies mit Fristsetzung ein. Läuft die Frist erfolglos ab, erwirke einen Mahnbescheid und wenn auch der nichts bringt, geht zu einem Anwald, um Klage einzureichen. Spätestens dann muss der Vermieter auch für die Anwaltskosten aufkommen.

stfnfnk 
Fragesteller
 06.08.2015, 10:12

Gibt es eigentlich irgendein Gesetz in dem das mit der sechsmonatigen Frist steht?

bwhoch2  06.08.2015, 11:58
@stfnfnk

§ 548 BGB (selbiges googeln, hat man schon fast den Text)