Frage zu Gehaltsabrechnung (öffentl. Dienst)

1 Antwort

Vom Kindergeld werden keine Abzüge berechnet und einbehalten.

Es könnte sein, dass ganz unten die Jahresumme ermittelt wird. Dann steht bei Dir Nettoverdienst - Zusatzversorgung + Kindergeld (Netto Ab-/Bezug) und dann folgt der Zahlbetrag. Was zum Verdienst hinzugerechnet wird, ist die Diff. aus Kindergeld und Zusatzversorgungsbeitrag.

Ganz unten stehen die Monatssummen. Das sind die Bruttozahlen für die Berechnung von KV, RV und AV, die dem Gesamtbrutto von oben entsprechen sollten, wenn Du mit dem Gehalt unter der Bemessungsgrenze liegst. Dort wird dann auch die Jahressumme ermittelt, die im ersten Monat noch der Monatssumme entspricht.