fotos an dritte ohne erlaubnis weiterleiten

6 Antworten

OmG... wenn ich die Antworten lese - hier wird mit einer Bombarde auf Stubenfliegen geschossen!


Um zur Polizei gehen zu können, mus erst einmal eine OWI oder Straftat vorliegen - das ist mit dem Fotografieren alleine noch lange nicht erreicht! Man darf wild in der Gegend rummknippsen - man darf sie nur nicht veröffentlichen, von daher fällt eine Anzeige nach § 33 KunstUrhG (KUG) wegen Verstoß gegen § 22 KunstUrhG schon mal komplett flach - so viel dazu liebe User Takezo & admin, wenn man mit einem Gesetz um sich wirft, dann sollte man dieses auch kennen und verstehen und nicht nur mal davon gehört zu haben!!

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Gehe mal zur Polizei und sage - da hat einer Bilder gemacht und will mich deffamieren oder gar Erpressen - die lachen dich aus und sagen - kommen sie wieder, wenn er sie auch wirklich deffamiert und erpresst! weil dann erst können sie auch einschreiten!


Zur Frage

Die Fragestellerin sollte sich ier mal ganz warm anziehen, denn der Wind der ihr entgegen wehen könnte wird dann wohl sehr eisig sein. Zum einen betuppst du hier nicht nur deinen Arbeitgeber, nein du liegst auch noch der Gemeinschaft damit auf der Tasche. Wie kann man so besch*****rt sein und bei einem Umzug helfen wenn man wegen Rücken krank geschrieben ist? sorry - so jemand hat die Konsequenzen verdient, egal wie sie zustande kommen. Hast du einen Beweis vom vermeindlichen Erpresser gesehen? Vermutlich macht der nur auf Dicke Hose und blufft nur - von 100 die davon sprechen, machts dann vielleicht nur einer...

also zu diesem zeitpunkt bekam ich schon kein gehalt mehr sondern krankengeld. und wenn er die bilder auch anonym verschickt, weiss ich das sie von ihm sind, denn seine tochter war beim fotografieren dabei und würde es auch bestätigen das die bilder von ihm sind. weiterhin habe ich bei dem umzug keine übermäßig schweren dinge getragen. ich sehe den umzug mal als vorbereitungstherapie für die anschließende rehamaßnahme nach der bandscheiben-op.

Rabe74  04.03.2011, 14:40

Dann hast du ja nichts zu befürchten mit deiner Argumentation...

Als Krankgechriebener hast du alles zu tun, um den Heilungsprozess zu fördern und alles zu unterlassen, was deiner schnellen Genesung entgegenwirkt. Selbst leichte Tragetätigkliten dürften dem entgegenstehen. Enstprechende Aussagen dürften, wenn es dein AG darauf ankommen lässt, zu einer fristlosen Kündigung führen.

Dazu bedarf es nicht einmal der Fotos, die Zeugenaussage des Fotografen reicht völlig aus. Wenn der Arbeitsrichter die dann trotzdem mal sehen will, kannst du dich nicht mehr hinter deinem Recht am eigenen Bild verstecken. Sie werden damit nicht i. S. d. Gesetzes öffentlich.

Dumm gelaufen. Aber wer sich auf Kosten der Allgemeinheit (auch Krankengeld ist eine Leistung der Solidargemeinschaft) bereichert, darf die volle Wucht des Gesetzes spüren.

HTH

G imager761

Naja, ich denke, da will der Noch-Mann seinen "Kontrahenten", gegen den er in der Frage der Beziehung wohl unterlegen ist, unter Druck setzen oder mit ihm abrechnen.

Nun kannst du dir überlegen, wie wahrscheinlich es ist, dass er seine Drohung tatsächlich wahr macht und wie dein Arbeitgeber reagieren wird.

Zumindest solltest du darüber nachdenken, ob es nicht sinnvoller ist, dich bei deinem Arbeitgeber zu outen, allerdings kannst nur du einschätzen, welche Auswirkungen es haben könnte. Denkbar schlechter ist wirklich die Variante, dass der Arbeitgeber die Bilder (vermutlich anonym) zugestellt bekommt.

Ob du irgendeine Chance hast, die Weitergabe zu verhindern, da müsstest du dich beraten lassen.

Woher soll denn der Arbeitgeber wissen, wer ihm da die Bilder mit Datum und Uhrzeit von seiner Mitarbeiterin zugepielt hat, auf der die während Ihrer Krankschreibung körperlich so richtig hart arbeiten konnte. Bleibt zu hoffen, dass Sie für ihren Betrug am Arbeitgeber fristlos gefeuert werden!