Chat an Dritte weitergeben - rechtlich erlaubt?

6 Antworten

darf ein Chat (hier Facebook Unterhaltung) an Dritte weiter geleitet werden bzw. ein Ausdruck weiter gezeigt werden?

Sofern die Unterhaltung in einen geschlossenen Bereich geführt wurde ist die Weitergabe nicht erlaubt. Auch dann nicht wenn er selbst an dem Gespräch beteiligt war. Eine außerordentliche Genehmigung aller Teilnehmer für die Verbreitung ist erforderlich.

Falls NEIN, was droht bei einem Verstoß und gegen welches Gesetz würde verstoßen werden?

Dazu befrage mal besser einen Anwalt. Da sind viele Faktoren und Zeichen zu beachten.

Lunge  21.10.2013, 10:35

Mal etwas genauer!

darf ein Chat (hier Facebook Unterhaltung) an Dritte weiter geleitet werden bzw. ein Ausdruck weiter gezeigt werden?

Sofern die Unterhaltung in einen geschlossenen Bereich geführt wurde ist die Weitergabe nicht erlaubt. Auch dann nicht wenn er selbst an dem Gespräch beteiligt war. Eine außerordentliche Genehmigung aller Teilnehmer für die Verbreitung ist erforderlich. Wenn diese auf einen fremden PC gesehen wird, ist das Kopieren und verwendet so oder so nicht zulässig. Datendiebstahl

Kann auch dazu führen das es nicht mehr als Beweis zugelassen wird.

Falls NEIN, was droht bei einem Verstoß und gegen welches Gesetz würde verstoßen werden?

Dazu befrage mal besser einen Anwalt. Da sind viele Faktoren und Zeichen zu beachten. * Problem besteht, da Fotos von einem Chat existieren und diese eine wichtige Beweisfunktion haben. Darf man dies dem Gericht oder einer anderen staatlichen Stelle weiterleiten?*

Es reicht auch ein Screenshot von der besagten Seite und weitere Zeugen, als Beweis.

Nun, die Chatinhalte sind ja normalerweise nicht öffentlich zugänglich. Wenn man sich nun unter Umgehung der Sicherungsmaßnahmen diese Chatinhalte verschafft, handelt es sich meiner Meinung nach um einen Verstoß gegen § 202a StGB.

Wenn ich das richtig verstanden habe, hast Du von Deinem Freund einen PC zur Verfügung gestellt bekommen und nachdem er so "clever" war und sich nicht ausgeloggt hat, konntest Du eine Chat-Unterhaltung lesen, die eventuell eine Beweisfunktion haben könnte. Nun, wenn Dein Freund so unvorsichtig war, würde ich das als "Künstlerpech" bezeichnen, von daher bekommst Du garantiert keine Probleme bzw. er kann Dich deshalb nicht belangen. Aber klar, Du hättest einen Freund weniger und ob die Chat-Unterhaltung tatsächlich als Beweise anerkannt wird, steht auf einem ganz anderen Blatt...

Bei deinen eigenen Chats weiß ich nicht. Aber ich glaube wenn du an den PC von einem Freund gehst und seine Nachrichten liest ist das Illegal.

Geschieht das belauschen ohne sein Wissen, machst du dich strafbar und eine Strafverfolgung kann deshalb u.U nicht möglich sein. Dies hätte dann ein Richter zu beurteilen, ob die Beweise zugelassen werden dürfen.

Geht es übrigends um Kinderpornos, darfst du sie auf keine Fall speichern oder gar ausdrucken! Damit machst du dich defenitiv selber diesem Vergehen strafbar! Gehe zur Polizei und frage wie du dich verhalten sollst.