Fortbildungskosten vom Gehalt einbehalten?
Das Pech nimmt kein Ende!
Ich habe bereits vor einigen Monaten eine Frage bezüglich Rückzahlung der Fortbildungskosten gestellt. ( Die Fortbildungen (2 Stück) gingen insgesamt 3 Tage und haben inklusive hotelkosten ca 600€ gekostet. Die Leute Fortbildung war im Juni 2018: danach wurde ich aufgefordert eine Vereinbarung zu unterschreiben, in der es auch drum ging dass ich mehr Vergütung erhalte( nicht für die gemachte Fortbildung).
Ich war auch bereits beim Anwalt und der hat mir ebenfalls bestätigt dass die Rückzahlungsvereinbarung nicht rechtens ist und mein Arbeitgeber mich nicht dazu zwingen darf die Kosten zurückzahlen.
Mit der Verwaltung war das Problem ach geklärt und das Thema somit erledigt. Heute habe ich nicht mein richtiges Gehalt bekommen, da diese * tatsächlich fast 600€ Einbehalten haben.
Ich habe mir jetzt für diesen Donnerstag einen Termin beim Anwalt geben lassen aber jeder kann sich vorstellen dass es einfach ein schreckliches Gefühl ist wenn man einen Haushalt führt und Rechnungen bezahlen muss und dann nichts mehr über bleibet weil kein Geld mehr da ist! Morgen will ich erneut bei meiner Arbeit anrufen, da heute niemand mehr zu sprechen war. Was kann ich denen den am besten sagen? Ich weiß das ich im Recht bin aber ich bin grade echt fertig und überfordert mit der Situation.
2 Antworten
So ganz verstehe ich das Problem nicht.....
Wenn ich das doch jetzt zwischen Tür und Angel richtig lese, musst du das doch nur wieder Erstatten wenn du das Unternehmen aus den unten genannten Gründen verlässt. Ist das denn so?
Ok, aber wenn das doch geklärt ist dann flitzt du morgen in die Personalabteilung, oder was auch immer es bei euch gibt, und sage das der Betrag einbehalten worden ist. Vielleicht handelt es sich nur um ein versehen. Manchmal ist eine Kommunikation innerhalb der Firma nicht immer die beste.
Ich habe heute versucht, das Problem nochmal mit der Vewaltung zuklären. Mein EX-Chef behaart auf seiner Meinung und will mir das Geld nicht wieder geben. Morgen hab ich den Termin beim Anwalt.
In díesem Textstück das du gepostet hast steht Sinngemäß das der AG die Kosten übernimmt. Oder lese und Interpretiere ich das falsch? Ich habe noch nie auch nur 1 einzigen Cent für eine Fortbildung oder Weiterbildung bezahlt. Im Gegenteil, abgesehen davon das sämtliche Reisekosten und Übernachtungen gezahlt wurden gab es sogar noch etwas dafür. Das geht ja mal echt gar nicht bei dir. Darf ich mal fragen wie lange du dort schon beschäftigt bist?
ich bin selbst noch total schockiert. Abgesehen davon, dass ich nicht weiß wie ich mit knapp 800€ über den Monat kommen soll ist es auch unglaublich wie mit mir umgegangen wurde. Und dass in einer Praxis für Psychologie und psychosomatische Medizin. Ich habe 4 1/2 Jahre dort gearbeitet. Ich habe keinen Geldwerten Vorteil durch diese Fortbildung erhalten. Und da die Fortbildung auch schon über ein halbes Jahr her ist, ist es ach frech die gesamten Fortbildungskosten einfach ohne Vorwarnung und Absprache vom Gehalt einzubehalten..
Na das ist ja wirklich Lustig das du in so einer Praxis arbeitest, und dann mit dir umgegangen wird. Du schreibst du hast dort 4 1/2 dort gearbeitet, heißt das du bist nicht mehr dort oder wirst in kürze gehen?
ich habe dort bis zum 31.01.19 gearbeitet. Ja der Umgang mit den Mitarbeitern war leider ein Grund warum ich dort nicht mehr arbeiten wollte/ konnte.
Warum meint der Anwalt, dass das nichtig wäre?
Der hier sagt etwas Anderes?
https://www.zeit.de/karriere/2014-12/weiterbildung-kosten-rueckzahlungspflicht
Scheidest du denn aus dem Betrieb aus?
Ich bin jetzt aus dem Betrieb raus.
in der Vereinbarung hätten die kosten aufgeführt werden müssen sowie das ich als Arbeitnehmer sie anteilig pro Monat abarbeite!. Ebenso stehen die Dauer der Ausbildungstage nicht mit der Verpflichtungszeit in Relation.
Ja, dann ist doch gut, verklage sie.
Das Problem ist dass die Vereinbarung so nicht richtig ausgesetzt wurde und sittenwidrig ist! Dies wurde bereits mit dem Arbeitgeber geklärt. Jetzt hat er aber die Kosten einfach ohne weitere Absprache von meinem Gehalt einbehalten.