Forderung vom Arbeitsamt nach 3 1/2 Jahren?
Hallo an alle,
ich brauche umbedingt Rat, ich habe heute ein Schreiben bekommen in dem steht " die am 24.02.2014 fällige Forderung des jobcenters ist nicht vollständig eingegangen".
Ich kapiere überhaupt nichts, und kann auch jetzt niemanden mehr da erreichen, ich hatte mal 3 Monate zur überbrückung ALGII beantragt, was circa in diesem Zeitram war. Jetzt 3 1/2 Jahre später kommt diese Forderung.
Da steht " Aufhebungs und Erstattungsbescheid vom 06.02.14" fälligkeit 24.02.2014. Ich habe wirklich bis auf diesen Brief kein einziges Schreiben bekommen bis her. Ist denn nach so langer zeit nicht eine Forderungsverjährung eingetreten?
Wäre nett wenn mir jemand weiter helfen könnte.Vielen Dank im vorraus.
2 Antworten
es ist keine verjährung eingetreten wenn du zuviel bekommen hast. am montag kannst du dort hingehen und nachfragen was es denn war was du zuviel bekommen hast und das dann auch nachprüfen
nein, die verjähren nach ablauf von 3 jahren immer nur zum 31.12
also bist du noch drin
ob die forderung gerechtfertigt ist, kann ich dir eher nicht sagen, da müsste man schon umfassende informationen haben
aber verjährt ist da nichts