Forderung an Gläubiger zahlen und Inkasso ignorieren?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

wenn ich Gläubiger zwecks Zahlungsvorschlag einer Forderung anrufe, sagt
man mir, damit habe man nichts mehr zu tun, dafür sei nun das
Inkassounternehmen zuständig.

Ja warum rufst du denn da auch an? Wenn ein Inkassobüro involviert ist haben wir einen außergerichtlichen Rechtsstreit und in einem Rechtsstreit gibt man Erklärung nur beweisbar, also schriftlich, ab.

daß man zu einem Schuldanerkenntnis indirekt gezwungen wird - von etlichen " Drohbriefen " ganz zu schweigen.

Niemand kann dich zwingen den Rotz zu unterschreiben. Ein Schuldanerkenntnis hat die Schriftform als Formerfordernis.

Wenn nach Widerspruch deinerseits weitere Briefe eintrudeln ist das ggf. schon eine strafbare Nötigung und du solltest über eine Strafanzeige nachdenken.

besteht die Möglichkeit bzw. sollte man Inkassoschreiben ignorieren und
einfach die Hauptforderung an den Gläubiger überweisen in der Hoffnung,
daß man dann endlich Ruhe vor diesen unverschämten Inkassobüros mit
horrenden Zinsen und Inkassogebühren hat ?

Ja und nein.

Es kann so lange schuldbefreiend an den Gläubiger bezahlt werden, bis das Inkassobüros eine Abtretungserklärung nah § 410 BGB vorlegt. Dann wäre es selbst der neue Gläubiger und betreibt die Forderung in eigener Sache. Wer für sich selbst aktiv wird, kann dafür natürlich keine Gebühren verlangen.

In jedem anderen Fall zahle an den Gläubiger. Zinsen sind aber von dir zu ersetzender Verzugsschaden, sofern du in Zahlungsverzug warst, nebst einigen anderen Dingen (z.B. Mahngebühren in angemessener Höhe, evtl. Rücklastschrift- oder Auskunftkosten, wenn diese angefallen sind und notwendig waren).

Ruhe geben Inkassobüros aber oft nicht, selbst wenn sie es eigentlich müssten.

TheMentaIist  17.05.2016, 17:32

Das ist komplett richtig.

Torrnado 
Fragesteller
 17.05.2016, 17:37
@TheMentaIist

@ kevin1905 :

vielen lieben Dank für Deine sehr ausführliche, kompetente, hilfreiche Antwort !

Die kosten bzw Gebühren stehen meistens nur auf dem papier 

Zahlungen grundsätzlich immer zweckgebunden an den Forderungsinhaber und nicht ans Inkassounternehmen. 

Torrnado 
Fragesteller
 17.05.2016, 18:35

ja, schon klar....

aber das Problem ist ja, daß alle Gläubiger sich leicht " rausreden " und sagen, die Akte sei geschlossen, damit habe man nichts mehr zu tun und für alle weiteren Fargen, Zahlungen und was auch immer soll ich das Inkassobüro kontaktieren.

aber genau das will ich ja vermeiden !!! insbesondere auch aufgrund der horrenden Inkassokosten, die meiner Meinung nach größtenteils nicht rechtens sind !

EXInkassoMA  17.05.2016, 18:44
@Torrnado

Müssen sie ja sagen da es Verträge mit den beauftragten inkasso gibt

Mit wäre das egal

Wenn der gl mit der zweckgebundenen zahlung nicht einverstanden sein sollte kann er ja die zahlung gem bgb 367.2 wieder retournien, was aber extrem unwahrscheinlich ist

Nein, denn die Gläubiger haben die Forderung ja an das Inkasso Unternehmen verkauft.

Also musst du das schon mit denen klären und das Geld an diese überweisen.

Wenn du das in Zukunft vermeiden willst, dann zahle doch einfach deine Rechnungen direkt oder setze dich früher mit dem Gläubiger auseinander.

franneck1989  17.05.2016, 17:25

Dass vorgerichtliche Forderungen verkauft werden, ist extrem selten. Daher ist deine Antwort unzutreffend.

TheMentaIist  17.05.2016, 17:26

Die Forderung ist nicht verkauft. Geht aus dem Text hervor.

mepeisen  18.05.2016, 21:25

Nein, denn die Gläubiger haben die Forderung ja an das Inkasso Unternehmen verkauft.

Wird nur niemand zugeben und damit gilt sie als nicht verkauft. Warum gibt das niemand zu? Weil bei einer verkauften Forderung keine Inkassodienstleistung mehr vorliegt und damit keine Inkassogebühren mehr gefordert werden dürfen.

wenn die Forderung berechtigtv ist sollte man es erst gar nicht so weit kommen lassen,

franneck1989  17.05.2016, 17:31

Das ist aber keine Antwort auf die Frage...

Sofern keine Abtretung nachweisbar (durch Vorlage einer Urkunde) stattgefunden hat, kann man das ohne Probleme so machen.

Der Gläubiger bleibt bei Einschaltung eines Inkassos bestehen