Förderverein Feuerwehr Spendenquittung?
Hallo!
Ist es möglich für die jährlichen Mitgliedsbeiträge für den Förderverein einer Freiwilligen Feuerwehr (kein e.V.) Spendenquittungen auszustellen?
Bitte mit Begründung bzw. Quelle o.ä.
Falls es möglich ist, bitte auch nach Möglichkeit schreiben, was dazu wie gemacht werden muss.
Vielen Dank!
3 Antworten
Warum heißt er FörderVEREIN ? Die Spende geht an den Verein, nicht an die Feuerwehr! Sollte der Förderverein nicht eingetragen sein, wäre das ein übles Versäumnis.
Wieso ein Versäumnis?
Ist doch keine Pflicht...
Ein Verein braucht nicht eingetragen sein.
Ja - das ist möglich, wenn der Förderverein als gemeinnützig anerkannt ist.
- Auch ein nicht eingetragener Verein kann als gemeinnützig anerkannt werden.
Wenn der Zweck die Unterstützung der Feuerwehr ist, gilt das als besonders förderungswürdig i. S. des § 10 b (1) EStG.
Daher sind die Mitgliedsbeiträge, wie Spenden, steuerlich als Sonderausgaben berücksichtigungsfähig.
Dazu muß eine entsprechende Zuwendungsbestätigung für Beiträge nach amtlichem Muster ausgestellt werden.
Bei Vereinen, die der Freizeitgestaltung dienen, ist der Beitrag nicht steuerlich absetzbar (z. B. Sportvereine).
http://www.spendenwelt.de/infothek/verzeichnis.htm
siehe Abschnitt A Nr. 8
Die Gemeinnützigkeit muß anerkannt sein - dazu muß man einen entsprechenden Antrag stellen, sofern sie nicht vorliegt, und die Satzung muß den Wortlaut der Mustersatzung der Abgabenordnung enthalten:
https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/anlage_1.html
Der Standardtext sollte nicht verändert werden - man muß ihn dann in den entsprechenden Passagen auf die eigenen Verhältnisse anpassen.
Erfüllt die Satzung den Ansprüchen der Mustersatzung nicht, wird die Gemeinnützigkeit abgelehnt.
Wenn die Satzung angepaßt wird, sollte man das vorab vom Finanzamt prüfen lassen - zudem empfiehlt sich eine Eintragung ins Vereinsregister.
bis 200€ bedarf es keiner Spendenquittung - der Kontoauszug reicht aus.
die FFW ist kein eV
Mitgliedsbeiträge sind keine Spende ....
Mitgliedsbeiträge von besonders förderungswürdigen Zwecken eines gemeinnützigen Vereins sind wie Spenden als Sonderausgabe abzugsfähig (§ 10 b (1) EStG)
Der Zweck, die Feuerwehr zu unterstützen, gehört dazu.
Ein Verein braucht auch nicht eingetragen sein, um als gemeinnützig anerkannt zu werden.
Bis 300 € (das ist erhöht worden) benötigt man aber, wenn man keine Zuwendungs- oder Beitragsbescheinigung nach amtlichem Vordruck ausstellt, einen vom gemeinnützigen Verein hergestellten Überweisungsträger mit dem Aufdruck "Spende" oder "Mitgliedsbeitrag" und den wesentlichen gesetzlichen Hinweisen zur Gemeinnützigkeit - nur dann muß das Finanzamt die Spende/Mitgliedsbeitrag i. V. mit dem Kontoauszug oder einem Banken-Bareinzahlungsbeleg anerkennen - wenn das auch oft ohne den Überweisungsträger geschieht, dann ist das Kulanz des Finanzamtes - man hat aber keinen Rechtsanspruch darauf, daß das Finanzamt die Spende auch ohne Überweisungsvordruck anerkennt.
§ 50 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b EStDV (Einkommensteuerdurchführungsverordnung)
Vielen Dank!
d.h. wenn der Beitrag kleiner als 300 € ist, reicht es aus einen Nachweis der Überweisung auszudrucken und dem Beitragzahler zukommen zu lassen, der das dann an das Finanzamt weitergeben kann?
Was ist unter "wesentlichen gesetzlichen Hinweisen zur Gemeinnützigkeit" zu verstehen?
Finanzamt mit Steuernummer und der Satz aus dem Muster der amtlichen Zuwendungsbestätigung "Wir sind wegen Förderung etc..."
Das kann man auf der Rückseite aufdrucken lassen.
Es reicht wenn der Spende/das Mitglied dieses Formular hat - er muß es nicht verwenden - oft wird auf die Vorlage des Überweisungsträgers beim Finanzamt verzichtet (meist bei bundesweit bekannten Vereinen/Oranisationen) - aber das ist dann Kulanz -
Danke, klasse Antwort!
Frage: wie sieht eine entsprechende Zuwendungsbestätigung für Beiträge nach amtlichem Muster aus? Gibt es dafür Vorlagen?
Dennoch muss einem vorerst die Gemeinnützigkeit per Freistellungsbescheid anerkannt sein, oder?