Fernstudium: 3 Monate Kündigungsfrist ohne jegliche Leistung
Hallo,
vor kurzem habe ich mein BWL-Fernstudium vorzeitig gekündigt, da ich eine andere FH Vollzeit besuchen will. Trotz 3 monatiger Kündigunsfrist wurde ich sofort (ohne Aufforderung) exmatrikuliert, der Online-Zugang wurde mir verwährt. Das heißt nun 3 Monate zahlen ohne jegliche Leistung. Die Zulassung für die Wirtschaftsmathe-Klausur habe ich zwar, so dass ich diese wohl noch ablegen könnte, jedoch ist das kaum möglich ohne jegliche Vorbereitung die normalerweise ja "online" passiert. Meines Erachtens liegt der Fehler hier bei der Hochschule, da ich lediglich eine Kündigunsbestätigung wollte, die der neuen FH bis zum Ende der Kündigunsfrist Ende September vollkommen genügt hätte. Ich habe zwar geschrieben, dass ich eine andere FH besuchen möchte, jedoch sehe ich es nicht als selbstverständlich ohne Ankündigung exmatrikuliert zu werden. (vor allem weil das laut Hochschule erst Ende der Kündigungsfrist passiert, jedoch wollte man mir ja einen Gefallen tun, da ich an eine andere FH gehen will).
Gibt es hier überhaupt noch rechtlichen Anspruch auf die restlichen Raten, wenn man nicht mehr bereit ist mir die Leistung bis zum Ende zu gewährleisten?
Danke vorab für eure Hilfe!
MfG
1 Antwort
Entscheidend ist, was der Vertrag, den Du mit der Hochschule geschlossen hast, für eine Kündigung festlegt. Und außerdem ist die Art Deiner Kündigung von Bedeutung: "Ich kündige" ist etwas anderes als "Ich kündige zum Ende des Sommersemesters xy". Ob Du noch eine Klausur mitschreiben kannst, halte ich für nicht sicher, da normalerweise die Ablegung von Prüfungen davon abhängig ist, dass man immatrikuliert ist.