Ferienjob/nebenjob beim Arbeitsamt anmelden?

3 Antworten

Grundsätzlich müssen deine Eltern JEDE Veränderung dem JobCenter melden. Ob dann die Leistung zum teil gekürzt wird, wird dann erst einmal ermittelt.

Es einfach nicht zu melden, würde als Betrugsabsicht gewertet.

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p>Zitat aus folgender Informationsquelle: http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mdk1/~edisp/l6019022dstbai377935.pdf </p>

(4) Nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen von Schülerinnen und Schülernallgemein- oder berufsbildender Schulen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,aus Erwerbstätigkeiten, die in den Schulferien für höchstens vier Wochen je Kalenderjahr ausgeübtwerden, soweit diese einen Betrag in Höhe von 1 200 Euro kalenderjährlich nicht überschreiten.Für die Bemessung des Zeitraums nach Satz 1 bleiben in den Schulferien ausgeübteErwerbstätigkeiten mit einem Einkommen, das monatlich den in § 11b Absatz 2 Satz 1 desZweiten Buches Sozialgesetzbuch oder in Absatz 1 Nummer 9 genannten monatlichen Betragnicht übersteigt, außer Betracht. Satz 1 gilt nicht für Schülerinnen und Schüler, die einen Anspruchauf Ausbildungsvergütung haben. Die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzesbleiben unberührt.

Diesem Absatz nach, wird dir das Geld nicht vom Amt berechnet. 

lulusa 
Fragesteller
 02.08.2015, 11:33

Und wie schaut das aus, wenn ich weiter arbeiten möchte ? Das wäre ja dann kein Ferienjob mehr sondern Nebenjob.

WhiteWind  02.08.2015, 11:37
@lulusa

Das wird höchstwahrscheinlich berechnet. Aber ich weiss es nicht sicher, da sich die Gesetzeslage ständig ändert, das kann heute so sein und morgen siehts wieder anders aus. Im Prinzip sollte man solche Dinge immer mit dem Arbeitsamt direkt klären. Denn selbst wenn sie erstmal nichts davon merken, kann das hinterher sehr teuer werden. Rücksprache mit dem Amt ist immer generell lohnenswerter als Einkommen zu verschleiern.

DerHans  02.08.2015, 11:36

Gemeldet werden muss es natürlich trotzdem. Und über die Sozialversicherungsnummer fällt das auch auf.

Wenn dich dein AG - angemeldet hat,dann ist das ja keine Schwarzarbeit,aber dennoch hätte er wissen müssen,dass du das dem Jobcenter mitteilen musst bzw.deine Eltern hätten das auf jeden Fall wissen müssen und das dem Jobcenter angeben müssen !

Es kann natürlich auch sein,dass es hier ein Missverständnis zwischen dir und dem AG - gab,wenn du nicht direkt gesagt hast,dass ihr Leistungen vom Jobcenter bezieht.

Denn bei der Agentur für Arbeit ist das beim ALG - 1 Bezug eines Elternteils / Eltern nicht notwendig,wenn keine ALG - 2 Aufstockung durch das Jobcenter bezogen wird.

Also so schnell es geht dies nachholen und dann wird es hoffentlich nur bei einer Rückzahlung von zu unrecht erhaltenen Leistungen bleiben und nicht noch eine Anzeige wegen Sozialbetrug folgen.

Dann bleibt das noch übersehbar,denn wenn du erst 1 Monat da arbeitest und nicht mehr als 450 € verdienst,dann kann die zu unrecht bezogene Leistung max.280 € betragen.

Denn bei 450 € Brutto wie Nettoeinkommen,bleiben dir min. 170 € an Freibeträgen auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll und 280 € würden auf deinen Bedarf bzw.von deinen Leistungen abgezogen,weil das dann dein anrechenbares Nettoeinkommen wäre.

Wenn du diesen Nebenjob jetzt erst in den Ferien begonnen hast und nach den Ferien weiter machen möchtest,dann würde der Beginn normalerweise als Ferienjob gelten und da hättest du pro Jahr,in bis zu 4 Wochen,bis zu 1200 € ohne Anrechnung verdienen können,wenn du danach z.B. wieder zur Schule gehen würdest.

Ob das allerdings jetzt noch geht bezweifel ich sehr.

Und wenn du nächstes Jahr in den Ferien wieder arbeiten möchtest,dann lasse dich von deinem AG - für die Zeit freistellen und arbeite bei einem anderen AG - denn sonst würde es nicht als reiner Ferienjob gelten.