Fenster undicht, Vermieter weigert sich etwas dagegen zu unternehmen

14 Antworten

das IST aufgabe des vermieters! genauso wenn es sich um ein leckendes waschbecken, oder feuchte tapeten handelt, alles aufgabe des vermieters! ( ausser es steht im mietvertrag, dass du dich daran beteiligen musst) und der mieter hat keinen pfennig dazubezahlt. und das mit der mietsenkung deinerseits ist auch richtig und den MSB kann ich auch nur empfehlen.

"stetiger Luftzug" die Fenster sind viell. schlecht Abgedichtet, dennoch wären 100 € zu viel Selbstbeteiligung. Schau Dir mal die Dichtungsmasse an den Rahmen an. Wenn es unerträglich ist kannst du aus dem Baumarkt dir selber Dichtungsmasse kaufen und schnell einmal um den ganzen Rahmen gehen, falls die alte schon ab ist. Kann ja auch sein das die äußeren dichtungen kaputt sind. Genau das selbe. Aber zuvor würde ich mal mit einem Streichholz schauen aus welchen öffnungen der Luftzug rein kommt. Vielleicht ist das auch eine Tür(en)...

Auf einen Streit muss man sich ja nicht einlassen. Ansonsten würde ich wie mrmaniac schon geschrieben zum Mieterverein. Die haben ganz guten Tipps. Aber wenn sich der Vermieter weiterhin quer stellt muss man immer mit dem RA ankommen und das kostet immer mehr.

Vicki  17.02.2010, 14:12

Ein anderer Tipp wäre, wenn man zwischen Innen- und Aussenrahmen ein Blatt Papier einklemmt, das Fenster zumacht und dann am Blatt zieht. Lässt sich das Blatt rausziehen, sind die Dichtungen nicht Ordnung. Bei Holzfenstern könnte es am Holzalter liegen oder der Rahmen ist verzogen.

Das ist immer sonne Sache und dir wurden ja hier auch schon viele Hinweise gegeben, einige sind zwar falsch, denn man kann hier nicht mit Ferndiagnosen was reissen. Zu einen wissen wir deine Vorgeschichte nicht, es wird oft immer vergessen, dass Mängel und die daraus resultierende Mietminderung nur gerechtfertigt ist, wenn der Mieter erst NACH dem Einzug die Mängel bemerkt hat, die er vorher unmöglich hätte merken können oder wenn erst langsam sich neue Mängel einstellten.

Wenn die Fenster also schon beim Einzug nicht gut waren und du hast das gesehen und wusstest das, kannst du bei einer geringen Miete, die ja zweifelsfrei den Zustand der Fenster berücksichtigen würde auch keine Mietminderung oder neue Fenster für Lau verlangen, so was geht eben nicht und sollte hier mal jedermann klar sein !

Hier sollte ein Fensterfachmann sich die Fenster ansehen. Aus der Ferne kann niemand Fenster beurteilen und auch nicht ob der Luftzug tatsächlich dort her kommt. Evtl. sind auch Wohnungstüren nicht ganz abschließen. Wären alle Fenster einer Wohnung undicht, dann würde man den Luftzug an der Hand an jedem Fensterbrett spüren. Ist dem so?

Fensterreparatur ist Erhaltungsaufwand. Damit etz ihm eine Frist zur Nachbesserung und kü ndige an, dass du andernfalls selbst einen Handwerker beauftragen wirst und die Kosten mit der nächsten Miete verrechnest.