Fehler beim aufhebungsvertrag, ist der dann noch rechtens?
Ich habe letzte Woche bei der leihfirma wo ich arbeite oder gearbeitet habe einen aufhebungsvertrag unterschrieben.(ich wurde gelinkt wusste nicht worum es sich da handelt)
2 std. Später bekam ich einen Anruf mit der Aufforderung nochmal in die Niederlassung zu kommen um den Vertrag neu zu unterzeichen weil da ein Fehler unterlaufen ist ( in einem Absatz steht ein falscher Name nicht meiner)
Ich habe mich dann auch zeitgleich ordentlich darüber informiert worum es sich da handelt und bin jetzt damit nicht einverstanden den neuen Vertrag zu unterzeichen.ich sehe nicht ein eine sperrfrist von 12 Wochen für mein arbeitslosen zu Zustimmen.
Ist der Vertrag jetzt rechtens oder nichtig
Meiner Meinung nach ist das ein falsch ausgeführtes Dokument das nichtig ist also nicht rechtskräftig.
Bitte nur ernst gemeinte antworten!
Danke im vorraus
6 Antworten
(ich wurde gelinkt wusste nicht worum es sich da handelt)
Warum unterschreibt man einen solchen Sch... ääh Vertrag?
( in einem Absatz steht ein falscher Name nicht meiner)
Als Anschrift ist aber dein Name angeführt? Vertrag ist gültig, die Absicht ist klar und deutlich
Wenn du getäuscht wurdest kannst du den Aufhebungsvertrag anfechten. Die Anfechtung muss unverzüglich erfolgen, in der Regel nicht mehr als eine Woche. Dafür reicht es aber nicht, wenn du dich in einem sogenannten Rechtsirrtum befunden hast. Im Zweifel solltest du hier die Rechtsberatung des Vertrauens schnellstens konsultieren.
Ob der Vertrag selbst wirksam ist hängt von dem äußeren Erscheinungsbild ab. Ganz zu Beginn sollte er stehen Aufhebungsvertrag zwischen Arbeitgeber mit Name und Adresse und Arbeitnehmer mit Namen und Adresse. Wenn hier dein Name richtig angegeben wurde, im Text jedoch an einer Stelle falsch, dürfte dies keine rechtliche Bedeutung haben. Wenn allerdings bereits zu Beginn ein anderer Name auftaucht und auch sonst aus den Umständen kein Schluss gezogen werden kann, dass du gemeint bist, ist erst gar kein Vertrag zustande gekommen.
Es kommt eben auf die berühmten Umstände des Einzelfalls an. Im Zweifelsfall lass jemanden der Ahnung hat über den Aufhebungsvertrag noch mal drüber schauen. Idealerweise zum Beispiel den Betriebsrat, falls vorhanden
Du hättest dich mE vor der Unterschrift kundig machen sollen. Aber ich glaube das ist wohl jetzt zu spät.
Wenn aus dem Vertrag der beiderseitige Wille herauszulesen ist wird der Schreibfehler das Dokument nicht ungültig machen. Einen neuenm Vertrag brauchst du allerdings nicht unterschreiben.
Im Streitfall wird wohl ein Gericht entscheiden müssen.
Meiner Meinung nach ist das ein falsch ausgeführtes Dokument das nichtig
Es ist gültig - ein Schreibfehler macht einen Vertrag nicht ungültig, solange der beiderseitig beurkundete Wille zweifelsfrei zu erkennen ist.
Wenn dein Name da nicht drin steht sollte er meine Gültigkeit haben.
*keine
Ups, stimmt 😄