Fahrzeugpapiere weg - wie kann ich mein Auto trotzdem anmelden?
Ich habe ein Auto gekauft, um es anmelden und abholen zu können, hat mir das Autohaus den Fahrzeugbrief, den Schein sowie die orginal TÜV-Unterlagen per Post zugeschickt - leider hat dieses Autohaus scheinbar nicht die Mittel um die Unterlagen per Einschreiben oder anderweitig versichert bzw. verfolgbar zu versenden und nun ist ein stink normaler Brief - mit sehr wichtigen Unterlagen- verloren gegangen. Das Auto konnte ich mittlerweile mit Kurzzeitkennzeichen abholen und nun steht es in meiner Garage. Da die Unterlagen bisher immer noch nicht angekommen sind, kann ich mein Auto leider nicht anmelden - oder gibt es da eine Möglichkeit? Ich weiß, dass ich natürlich neue Fahrzeugpapiere ausstellen lassen muss, aber das dauert mindestens 2 Wochen - ich brauche aber dringend ein Auto! Muss mich das Autohaus irgendwie entschädigen? vielleicht sogar einen Wagen bereit stellen? Dankeschön
4 Antworten
Nachdem das Autohaus es nicht geschafft hat, dir die Papiere zukommen zu lassen, würde ich mal sagen, es ist deren Bier, wie sie Ersatz dafür auftreiben. Das gehört zum Kauf dazu, dass sie dir die Papiere geben. Kosten und Laufarbeit ist demnach deren Sache.
Du musst bei deiner Zulassungstelle den Verlust des Fahrzeugbriefs melden. Danach wird dir (gegen Gebühr) ein neuer Fahrzeugbrief ausgestellt.
DIe genaue Vorgehensweise sagt dir deine zuständige Zulassungsstelle.
Theoretisch könntest du das Autohaus auf Schadensersatz (Vermögensschaden) verklagen, wenn diese den Verlust schuldhaft herbeigeführt haben. Und du musst natürlich erst mal einen Vermögensschaden aufweisen.
Die richtige Vorgehensweise hierzu beantwortet dir dein Anwalt.
Ja, das Autohaus haftet. Sie haben die notwendige Sorgfalt vermissen lassen. Ich würde die schriftlich auffordern für den Zeitraum ein Ersatzfahrzeug zu stellen, sowie die notwendigen Kosten für die Neuerstellung der Papiere zu übernehmen. Wenn du rechtschutzversichert bist, gehe direkt zum Anwalt.
Gibt es dazu ein Urteil? Würde mich jetzt persönlich interessieren, da die Haftungsfragen bei Frachtverträgen ja gar nicht ohne sind.
Hast Du den Fahrzeugbrief? Vielleicht kann Dir das helfen.