Fahrradunfall ohne Haftpflichtversicherung. Rechte des Verursachers?

5 Antworten

Der Fahrradfahrer kann von einem fachlichen Gutachter einschätzen lassen, wie viel es kostet, das Auto zu reparieren..

nein, kann er nicht, der Autofahrer hat das recht, den schaden von einer fachwerkstatt beheben zu lassen...

ratsuchend122 
Fragesteller
 21.11.2015, 13:27

Verstehe ich das richtig. Der Radfahrer wäre wirklich gezwungen jeden beliebigen Preis zu zahlen??

Danke für die Antwort

captron15  21.11.2015, 13:29
@ratsuchend122

nein, die fachwerkstatt ermittelt den preis schon recht genau...

verhindern, dass der Autofahrer eine überteuerte Vertragswerkstatt aufsucht?

Der Geschädigte hat das Recht, das sein Auto:

  • von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen seines vertrauens besichtigt wird und ein Schadengutachen erstattet wird - Ausnahme bei einem offensichtlichen Bagatellschaden(< 715 €)
  • sein Auto in einer Fachwerkstatt seiner Wahl, insbesondere einer Vertragswerkstatt sach- und fachgerecht laut dem Gutachten instand gesetzt wird
  • Nutzungsausfall oder Mietwagen für die Ausfallzeit
  • Unkostenpauschale
  • Kosten eines Rechtsbeistandes

Der Geschädigte hat das Recht auf eine fachgerechte Reparatur, der Unfallverursacher hat darauf keinen Einfluss.

Kann der Unfallverursacher verhindern, dass der Autofahrer eine überteuerte Vertragswerkstatt aufsucht?

Eine überteuerte Reparatur kann natürlich abgewehrt werden, aber keine fachgerechte Reparatur in einer Fachwerkstatt.

Hat er das Recht Kostenvoranschläge von anderen Werkstätten einzuholen?

Der Verursacher ? Nein hat er nicht. Der Geschädigte hingegen hätte freie Gutachterwahl wenn Du denn ein Gutachten wünschst, die Kosten dafür trägst Du.

Ebenso hätte der Geschädigte Anspruch auf Rechtbeistand durch einen Anwalt, auch diese Kosten trägst Du.

Du hast das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen auf Deine kosten zu beauftragen. Du bezahlst die Musik, also darfst Du auch im gewissen Rahmen entscheiden was Du bezahlst. Schau Dir am besten die versicherungsbedingungen einer (Kfz) -Haftpflicht Versicherung, dem kannst Du ziemlich genau entnehmen welche Rechte Du hast. Grundsätzlich gilt für jeden beteiligten eine schadenminderungspflicht. Einen überhöhten Kostenvoranschlag kannst Du anerkennen, musst Du aber nicht. Nichtanerkennung geht allerdings auf Deine kosten. Wenn Du anschließend noch 6 Euro im Monat über hast empfehle ich Dir schnellstens eine private Haftpflicht Versicherung abzuschließen. Schon der nächste Schaden könnte zu einer lebenslangen Rentenzahlung führen.

verreisterNutzer  21.11.2015, 14:04

übrigens, das Recht eine markengebundene vertragswekstatt aufzusuchen musst Du dem geschädigten schon zugestehen. Da hört Dein Einfluss auf.

verreisterNutzer  21.11.2015, 16:17

in vielen Fällen hat der Autofahrer selbst nicht mal die Möglichkeit in einer anderen als der markengebundenen vertragswekstatt reparieren zu lassen. nämlich dann, wenn im Leasing oder Finanzieeungsvertrag eine Ruckkaufwert zu einem festgelegten Zeitpunkt vertraglich garantiert ist. In diesen Fällen führt eine Reparatur in einer freien Werkstatt zum Verlust der rückkaufgarantie. (Das ist bei Leasing - Neufaharzeugen grundsätzlich der Fall)

KfzSVnrw  24.11.2015, 13:44

Du hast das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen auf Deine kosten zu beauftragen.

Dieser darf aber nur das Gutachten des Geschädigten am Schreibtisch überprüfen. Das Auto darf er nur mit Einverständnis des Geschädigten besichtigen.

verreisterNutzer  25.11.2015, 05:54

Hallo kfzSVnrw, das war mir bisher nicht bekannt und ist interessant zu wissen. Gilt das auch wenn bislang nur ein Kostenvoranschlag erstellt wurde? Und ohne das Kfz in Augenschein zu nehmen kann das Gutachten / KVA doch allenfalls rechnerisch und anhand von Fotos überprüft werden.

KfzSVnrw  26.11.2015, 13:52
@verreisterNutzer

das Gutachten / KVA doch allenfalls rechnerisch und anhand von Fotos überprüft werden

exakt so ist es

verreisterNutzer  26.11.2015, 15:13

ok. Vielen Dank