Haftpflicht bei Arbeitsunfall / Arbeitsschaden?
Hallo,
ich fange gerade meinen quasi ersten job so an um bisschen geld zu verdienen auf 400 euro basis in nem lebensmittelmarkt. angenommen, mir passiert etwas zb mir kippt ne ganze palette bierkisten um oder so und alles is kaputt das ist ja sehr viel geld was da kaputt geht. müsste ich das rechtlich gesehen selber bezahlen? oder ist der arbeitgeber da in der pflicht oder versichert oder so? oder würde ein solcher unfall (natürlich nicht beabsichtigt aber dennoch natürlich dann selbst verschuldet in gewisser weise) von meiner haftpflichtversicherung übernommen?
reines interesse!
mfG schönes WE
5 Antworten
Arbeitsschäden gehören grundsätzlich zum Betriebsrisiko des Arbeitgebers. Er kann aber je nach Umständen seinen den Schaden verursachenden Arbeitnehmer in Regress nehmen.
Wenn ein Arbeitnehmer einen Schaden gegen seinen Arbeitgeber verursacht, richtet sich seine Schadenersatzpflicht nach dem Grade seiner Verantwortlichkeit für diesen Schaden.
Er ist nicht zu einem Ersatz verpflichtet, wenn der Schaden ohne sein Verschulden oder nur bei geringer Fahrlässigkeit entstanden ist.
Bei steigender Fahrlässigkeit - bis hin zu grober Fahrlässigkeit - und bei Vorsatz steigt auch die eigene Haftung - von anteiligem bis zu vollem Schadenersatz (dazu evtl noch weitere zivil- oder möglicherweise auch strafrechtliche Konsequenzen).
Es kommt also immer auf den konkreten Einzelfall und seine Beurteilung an - und kann pauschal nicht mit einem "Ja" oder "Nein" beantwortet werden.
Deine eigene Haftpflichtversicherung tritt jedenfalls nicht ein, denn wenn Du sie beanspruchen wolltest, müsste schon grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen (wenn also der Arbeitgeber an Dich heran tritt); und bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz tritt keine private Haftpflichtversicherung ein.
Sie heißt "private Haftpflichtversicherung", weil es eine Haftpflichtversicherung für Privatpersonen und viele von ihnen verursachte Schäden ist.
Richtig, und damit sind alle Schäden, die bei einer beruflichen Tätigkeit entstehen,
nicht gedeckt.Das ist das Betriebsrisiko des Gewerbetreibenden. Er könnte dich nur zu größerer Sorgfalt ermahnen und dich im Wiederholungsfall kündigen. Schadenersatz kann er nicht fordern.
Wärejemand verletzt worden, wäre diese Person über die BG versichert.
Deine private Haftpflichtversicherung heißt so, weil sie nur für private Schäden aufkommt.
Dein Arbeitgeber ist für solche Unfälle versichert
Nein, das bezahlst du nicht selbst.
für sowas ist die fima versichert
Deine private Haftpflichtversicherung heißt so, weil sie nur für private Schäden aufkommt