Fahrkarte abgenommen und mit Geldstrafe gedroht (Schwarzfahren)?

9 Antworten

Also, meines Erachtens ist es kein Schwarzfahren, wenn der Busfahrer Dich darauf hinweist, dass Dein Ticket abgelaufen ist. Mir ist das schon ein paar Mal passiert, weil ich die abgelaufenen Tickets manchmal noch in der Tasche habe und ich habe dann halt das gültige Ticket gesucht und vorgezeigt. Ob er es einziehen darf, weiß ich nicht, ist mir auch noch nie passiert. 

peterobm  10.05.2016, 14:57

er ist im Bus, zeigt eine abgelaufene Karte vor; das nennt sich Betrug

ER hatte kein gültiges Ticket

Tasha  10.05.2016, 14:58
@peterobm

Das kann man auch Verwechselung nennen. Wie gesagt, mir ist es schon öfter passiert, ich wurde auf das Datum hingewiesen, habe dann das neue Ticket gesucht. Allerdings nicht 2 Monate später, sondern meist einen oder zwei Tage nach Ablauf der alten Karte. Von daher kann sein Falls schon anders liegen. 

winstoner14  10.05.2016, 14:58
@peterobm

Dafür muss ihn erstmal Vorsatz nachgewiesen werden.

Elfi96  10.05.2016, 15:00
@Tasha

Er hat ja kein weiteres Studententicket, weil er ja nicht mehr studiert. 

peterobm  10.05.2016, 15:01
@winstoner14

ER kann lesen; Ablaufdatum bereits im März; erzähl nix vom Pferd

wie kann er mit der fahrkarte die er in der hand hat fahren. er dürfte dich nur rauswerfen oder verlangen das du bezahlst. ausserdem hast du sicher eine neu gültige karte bekommen, die kannst du imnotfall vorzeigen und bezahlst 10 euro oder so. gild dann als vergessener fahrausweis.

Das Betreten des Busses ist nur mit gültigem Ticket erlaubt; ob und wie viel Du gefahren bist, spielt keine Rolle. 

Klassisches Schwarzfahren

Gunnsteinn 
Fragesteller
 10.05.2016, 15:04

Dann erklär mir mal bitte wie man mit dem Bus fahren soll, wenn man die Karte nur beim Fahrer kaufen kann?!

FGO65  10.05.2016, 15:05
@Gunnsteinn

Das erklärt sich durch lesen der Beförderungsbedingungen, die ich hier nicht komplett wiedergeben will

Ich habe gesehen das die Karte am 31.03 abgelaufen ist

 wir haben bereits Mai; das ist persönliches Pech. Es sind 60 € fällig.

Ich bin nicht 1 Meter gefahren

Das mußt Du auch nicht, denn auch der Versuch ist strafbar. §265a, Abs. 2 StGB.