Fahrerflucht! Wegen weggerolltem Einkaufswagen

8 Antworten

In so einem Fall immer sofort die Halter der Fahrzeuge ausfindig machen und wenn nicht möglich die Polizei informieren.

tscha, normalerweise hättet ihr die polizei rufen müssen oder zumindest einen zettel mit eurer adresse hinterlassen müssen. wenn nun allerdings kein schaden entstanden ist bzw. ihr gar nicht gemerkt habt, wie und wo und ob der einkaufswagen das auto überhaupt berührt hat, und den wagen sogar nach schäden abgesucht hat, dann ist das für mich eigentlich keine fahrerflucht. hab mal für eine fahrerflucht 6pkt und 600euro strafe bekommen, hab den unfall überhaupt nicht bemerkt. war eine ganz leichte abschürfung am kotflügel, bei mir war gar nix... also am besten einen verkehrsrechtsanwalt fragen.

Butterblumli 
Fragesteller
 28.08.2008, 20:13

Wenn ich doch nix an dem anderen Auto entdecke, hinterlasse ich doch keinen Zettel oder? Ist doch fast wie ein Freibrief, wenn Sie irgendwo nen Kratzer haben, komme ich schon dafür auf oder?

Drachentoeter  08.05.2009, 10:18
@Butterblumli

In so einem Fall immer mit dem Besitzer des anderen Fahrzeugs nach Schäden sehen nie alleine.

ja leider..weil das Be- und Entladen zu Kfz.-Versicherungen gehört und in dem Falle Faherflucht gerechtfertigt ist..und wenn euch einer beobachtet und angezeigt, dann habt ihr ein Problem

Vor allem wegzufahren , wo es etliche Zeugen gibt, man hätte sich die Kennzeichen notieren können und im Markt die Halter finden können ,um alles abzuklären , zum Beispiel über den Ausruf an der Kundeninformation.

Butterblumli 
Fragesteller
 29.08.2008, 10:58

War beim Anwalt und der meinte, ich soll mir nicht so viele Sorgen machen. Wird wohl eingestellt werden, kann er sich nicht vorstellen, dass es bis zur Staatsanwaltschaft kommt. Da es auch nur ein geringer Schaden ist und wir das auch sofort mit der Versicherung und dem Halter vom anderen Wagen abgeklärt haben. Er meinte ist ein großer Unterschied, ob man behauptet, man wäre irgendwo mit dem Auto gegen gefahren und hätte es nicht gemerkt, das wird vor Gericht wohl nicht so akzeptiert. Aber da es ja der Einkaufswagen war und auf einem Parkplatz denkt er nicht, dass da was kommt. Mein Gott, ich bin so erleichtert. Aber DANKE für eure Ratschläge und Antworten.

Ich hoffe Du weist noch wie die beiden Fahrzeuge ausgesehen haben. Von einem Nummernschild mag ich mal gar nicht reden. Der Verdacht von RaiDam liegt auf der Hand. Aber Du hast einen Zeugen (Deinen Mann) und von daher einen kleinen Vorteil.

Butterblumli 
Fragesteller
 28.08.2008, 20:12

Das Problem ist nur, dass es wohl zwei Zeugen gibt, die mich eben auch angezeigt haben. Die das gesehen haben, aber dann müssten die doch gesehen haben, dass ich nachgeschaut habe??

regideur  28.08.2008, 20:20
@Butterblumli

Stellt sich die Frage was haben die wirklich gesehen??? Ist der Wagen (Dein Wagen!!!) angestoßen und hat einen Schaden hinterlassen oder nicht??? Diese Zeugen würde ich von einem Anwalt mal schwer in die Zange nehmen lassen!