Fahrerflucht bzw Ordnungswidrigkeit

2 Antworten

bin kein Jurist aber vorher hätteste Anwalt fragen sollen.
Du schreibst dass du Unschuldig bist zahlst aber trotzdem das Verwarnungsgeld und erklärst dich damit schuldig weil du ie Verwarnsumme akzeptierst ? Wenn du nichts gemerkt haben solltest dann brauchste auch nichts zu bezahlen. Als ersten Schritt die Anhörung / Stellungnahme einreichen und das wäre es vorerst gewesen.


TheGrow  19.04.2015, 10:39

Hallo Newcomer,

Du bringst da was durcheinander.

Unschuldig bezog sich auf den Tatvorwurf des "Unerlaubten Entfernens vom Unfallort"

Das Verwarnungsgeld bezieht sich aber auf die Verursachung des Unfalles und nicht auf das Unerlaubte Entfernens vom Unfallort.

Das sind zwei völlig unterschiedliche Dinge

  • Unerlaubtes Entfernens vom Unfallort gem.: § 142 = Straftat die mit Geldstrafe oder Freiheitstrafe geahndet wird.
  • Verursachung eines Unfalles: Ordnungswidrigkeit die mit einem Verwarnungsgeld geahndet wird

Schöne Grüße
TheGrow

Hallo angeleye34,

am 25.03.2015 hast Du geschrieben:

ich habe ja von der Polizei einen ermittlungschreiben erhalten wegen unerlaubtes entfernen vom.unfallort

Das bedeutet, gegen Dich wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Die Polizei die das Verfahren eingeleitet hat, kann dieses aber nicht selbstständig einstellen, sondern das kann nur die Staatsanwaltschaft.

Sobald die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt hat, bekommst Du von der Staatsanwaltschaft auf postalischen Wege die Mitteilung, dass das Strafverfahren gegen Dich eingestellt wurde. Erst dann hat sich der Vorwurf für Dich erledigt.

Ein wenig widersprüchlich ist, dass Du wegen des Vorganges nun ein Verwarnungsgeld bekommen hast. Solange noch ein Strafverfahren in der Sache anhängig ist, wird die Ordnungswidrigkeit eigentlich nicht verfolgt.

Ich würde an Deiner Stelle mal bei der zuständigen Staatsanwaltschaft nachfragen, ob das Verfahren bereits eingestellt wurde. Weißt Du nicht welche Staatsanwaltschaft für Dich zuständig ist, kannst Du dieses bei der Polizei erfragen. Aktenzeichen/Vorgangsnummer steht auf dem Schreiben, von dem Du am 25.03.2015 berichtet hast

Schöne Grüße

TheGrow

angeleye34 
Fragesteller
 19.04.2015, 18:03

In diesem Schreiben mit dem verwarnungsgeld steht genau der Tatbestand drinnen,das ich am besagten Tag ein Schaden verursacht habe, ich habe ja nun das verwarnungsgeld bezahlt und auf der Rückseite steht das mit der Zahlung das Verfahren damit abgeschlossen ist. Punkte bekomme ich auch nicht und auch kein Eintrag in der fahreignungsregister. Was genau heißt es jetzt????

TheGrow  19.04.2015, 19:12
@angeleye34

Das heißt, dass Du für das Fehlverhalten, das  zum Unfall geführt hat mit einem Verwarnungsgeld belegt worden bist und durch Zahlung des Verwarnungsgeldes hat sich die Angelegenheit zur Verursachung des Unfalles erledigt.

Allerdings hat sich die Folgetat, des "Unerlaubte Entfernens vom Unfallort gem. § 142 StGB" erst erledigt, wenn Dir die Staatsanwaltschaft mitgeteilt hat, dass das Strafverfahren gegen Dich eingestellt hat.