Schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld kann ich dagegen vorgehen?

6 Antworten

Es steht doch klar begründet in dem Bescheid was man Dir vorwirft.

Gegen das Verwarnungsgeldangebot kann man keinen Widerspruch einlegen. Es handelt sich lediglich um das Angebot die ganze Sache ohne großes Drumherum zu erledigen.

Wenn Du das Drumherum allerdings gerne haben möchtest, brauchst Du im Grunde nichts weiter tun. Wenn dann der Zahlungstermin verstrichen ist, bekommst Du einen offiziellen Bußgeldbescheid mit entsprechender Rechtsmittelbelehrung zuzüglich Verwaltuingsgebühren. Dagegen kannst Du dann innerhalb der Frist Widerspruch einlegen, den Du begründen mußt. Akzeptiert die Bußgeldstelle Deinen Widerspruch ist die Sache erledigt. Wenn, was wahrscheinlicher ist, Dein Widerspruch nicht akzeptiert wird, geht das Ganze ans Gericht. Dann wird ein Richter darüber entscheiden was nun richtig ist. Sollte der Richter nicht Deiner Meinung sein, kommen zu denn bis dahin angefallenen Kosten auch noch die Gerichtskosten.

Du mußt letztlich selbst wissen was Du tust.

Hi,

Die Straß, wo das passiert sein soll ist genau auf einer Brücke besteht aus 4 spuren. Davon sind die zwei mittleren Spuren für die Straßenbahn gedacht. Es gibt keine Parkverbotsschilder!

Es braucht in diesem Fall kein explizites Parkverbot - wenn die Restfahrbahnbreite nicht ausreicht, darf nicht geparkt werden.

Kann man sowas widersprechen? Oder dagegen vorgehen!

Man kann gegen alles Einspruch einlegen - das treibt in so einem Fall allerdings nur die Bearbeitungsgebühren in die Höhe, ohne dass sich etwas an der Strafe ändert.

Bei geringfügigen Bußgeldern ist es daher meist unsinnig, zu widersprechen.

LG

Bitterkraut  31.05.2018, 15:27

Insbesondere, wenn man daneben liegt. Außerdem läßt sich leicht bei einem Ortstermin mit dem Auto nachweisen, das er da nicht hätte parken dürfen. Das Auto wird nicht schmaler und die Fahrbahn nicht breiter..

Die Restfahrbahnbreite war nicht ausreichend. Da darf man dann nicht parken. Ob da ein Parkverbot ist oder nicht, spielt keine Rolle. Alle in Frage kommenden § sind genannt. Zahl und gut.

Bitterkraut  31.05.2018, 15:29

Was du scheinbar nicht verstanden hast: Wenn der fließende Verkehr auf die Tramspur aussweichen muß, und sich vielleicht sogar staut, ist die Tram behindert, weil du da geparkt hast.

Natürlich hast du das Recht, Widerspruch einzulegen, aber faktisch gibt es keinen Zweifel, dass du einen ganz klaren Verkehrsverstoß begangen hast.

Es gibt Parkverbote, für die man keine extra Kennzeichnung braucht, weil sie GENERELL gelten. Dies gilt zum Beispiel für Kreuzungen oder Bahnübergänge.

Die in deinem Fall wesentliche DURCHGEZOGENE Linie ist auch so ein Zeichen. Hier darfst du nunmal nur dann parken, wenn zwischen deinem Fahrzeug und der Linie noch 3m Platz sind/bleiben (was so gut wie nie der Fall ist).

Ob und wie die Straßenbahn nun VORBEI kommt, ist unerheblich und darüber zu urteilen, ob das reicht, steht dir nunmal nicht zu. Da fährt ja noch mehr als die Tram.

Ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes als Zeuge reicht in der Regel aus. Darauf, dass er keinen Bildbeweis hat, würde ich es nicht ankommen lassen.

Gruß S.