Facebook Nachrichten an Dritte weitergeben -> Rechtliche Hife

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Da ich vor kurzem einen ähnlichen Fall hatte, kann ich das denk ma auch einigermaßen zufriedenstellend beantworten.

Wenn dir ein Nutzer innerhalb eines sozialen Netzerkes per Privatnachricht ein Geständis oder sonst was schreibt, bist du nicht automatisch zur Geheimhaltung gezwungen. Da die Betreiber der Seite eh zu jeder Zeit Zugriff auf die Nachrichten und verbreiteten Daten haben, kann hier schonmal von "Vertraulichkeit" nicht wirklich die Rede sein.

D.h.: wenn du nicht zu einer Berufsgruppe gehörst, die automatisch der Schweigepflicht unterliegt (Arzt, Pfarrer etc.) kann dir rein rechtlich keiner ans Leder, wenn du dich nicht an Geheimhaltung hälst.

Kleines Fallbeispiel: Ein Bekannter erzählt dir, dass er seine Frau/Freundin betrogen hat. Rechtlich kann er nicht gegen dich vorgehen, wenn du dich entscheiden solltest es ihr zu verraten.

Um allerdings in die Nachrichten anderer zu gucken müsstest du dich ja deren Zugangsdaten bedienen.. wie das am Ende rechtlich einzuordnen ist kann ich dir auch nicht beantworten....

der inhalt der nachrichten gehört theoretisch Facebook, steht in den AGB sie könnten dich deshalb glaube anzeigen ... sollte sie aber nciht groß interessiern und als beweis schwierige sache, weil man sich in nen account auch hecken kann ;D

tems1 
Fragesteller
 24.05.2012, 15:05

in wie fern soll das jetzt was mit meiner frage zu tun haben?