Ex Arbeitgeber zahlt keine Lohn und reagiert auf nichts?

6 Antworten

Hier stellen sich mir eine Reihe von Fragen:

1) Du hast lt. Text selber gekündigt. Wann hast Du gekündigt und zu wann hast Du gekündigt? Ist diese Kündigung schriftlich erfolgt? 

2) Du warst vom Tage des Streitgesprächs wegen der Kassendifferenz bis zum Ende der Kündigungsfrist krank geschrieben. Das "riecht" natürlich nach Arbeitsverweigerung - was der Arbeitgeber allerdings beweisen müsste.

3) Du schreibst dass der Arbeitgeber Dicht bereits während der Kündigungsfrist bei der Krankenkasse abgemeldet hat. Woher weißt Du das und sowieso ist nicht wichtig wann er Dich abgemeldet hat sondern "zu wann".

4) Du forderst das komplette Januar Gehalt, womit wieder die Frage nach dem Kündigungstermin im Raum steht...

5) Wie kommst Du auf 11 Urlaubstage? Warum soll der Arbeitgeber diesen auszahlen? Du hättest den Urlaub ja nehmen können - was Du durch die Krankmeldung selber verhindert hast.

6) Was die Kassendifferenz selber angeht... Steht dazu nichts in Deinem Vertrag oder gibt es keine "Mankoregelung", die Du unterschrieben hast? Oftmals bekommen Kassenkräfte 10-20 Cent pro Stunde zusätzlich für das Risiko die Haftung für Kassenfehlbeträge übernehmen zu müssen.

Die zweite Alternative ist es, Fehlbeträge bis zu einem gewissem Betrag, z.B. 3€ (bei 8 Stunden Kasseneinsatz) zu “tolerieren” und Beträge über diese Summe müssen aus eigener Tasche ausgeglichen werden.

https://lebensmitteleinzelhandel.wordpress.com/tag/kassendifferenz-arbeitsrecht/

7) Was die Anwaltskosten angeht, käme evtl. Prozesskostenhilfe in Frage. Ein Anwalt wäre jedenfalls sehr zu empfehlen.

cocoppaa 
Fragesteller
 19.02.2016, 09:36

1) Ja ich habe selbst gekündigt Per Einschreiben zum 14.02.2016

2) Mein Hauarzt hat mir dazu geraten da ich physisch nicht in der Lage war dort weiter zu Arbeiten.

3)Er hat mich am 26.01 Abgemeldet das weiß ich weil ich bei der Krankenkasse Angerufen habe und Wissen wollte ob ich am 15.01 von meine neuen Arbeitgeber angemdelt werden kann.( die Abmeldung hab ich auch Schriftlich)

4)Vom 02.01-11.01 habe ich gearbeitet dann war ich Krankgeschriben bis zum 14.01

5)Ich habe mir ja nicht selbst ausgesucht Krank zu werden hatte durch den physisch druck extreme Magenprobleme. Wäre keine Krankheit vorhanden wäre ich ja nicht Krankgeschrieben wurden.

6) Nein es gibt keine Markogeld ich habe zudem nichts schriftlich oder mündlich zugestimmt das ich bei Kassendifferenz Zahlen muss

NSchuder  19.02.2016, 09:50
@cocoppaa

1) Wann hast Du zum 14.02.2016 gekündigt?

Ja ich habe selbst gekündigt Per Einschreiben zum 14.02.2016

...  ob ich am 15.01 von meine neuen Arbeitgeber angemdelt werden kann

3) Du kannst nicht zum 14.02.2016 kündigen und am 15.01.2016 bereits bei einem neuen Arbeitgeber arbeiten. Dann wärst Du ja vom 15.01.2016 - 14.02.2016 gleichzeitig bei zwei Arbeitgebern beschäftigt.

Bei einem neuen Arbeitgeber kannst Du erst nach Ablauf der Kündigungsfrist anfangen.

Vom 02.01-11.01 habe ich gearbeitet dann war ich Krankgeschriben bis zum 14.01

4) Und was war  vom 15.01.2016 - Ende der Kündigungsfrist am 14.02.2016? Wenn ich das oben richtig lese, dann warst Du da schon bei Deinem neuen Arbeitgeber - hättest aber noch bei Deinem alten Arbeitgeber arbeiten müssen. Das nennt sich "Arbeitsver-weigerung" und dafür bist Du Deinem alten Arbeitgeber höchst-wahrscheinlich sogar Schadenersatzpflichtig.

6) Schriftlich zustimmen musst Du auch nicht. Das ergibt sich dann aus dem Gesetz:

Die Aufgabe des Kassierers (seine Pflicht)  besteht darin, die Waren ordnungsgemäßig abzukassieren und den angezeigten Summenbetrag entgegenzunehmen und das Wechselgeld korrekt rauszugeben.

Aus arbeitsrechtlicher Sicht hat der Kassierer eine Pflichtverletzung zu vertreten

Je nach Berücksichtigung der Situation haftet der Arbeitnehmer für einen Teil oder den ganzen Schaden

§ 280 BGB  Schadensersatz wegen Pflichtverletzung

(1) Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

Quelle: http://dejure.org/gesetze/BGB/280.html

cocoppaa 
Fragesteller
 19.02.2016, 10:05
@NSchuder

ich meinte 15.02 nicht 15.01

6) Ja weiß ich ich habe das eine Rechtsanwalt mitgeteilt und es wurde mir Bestätig das dieses unrechtsmäßig ist. Zudem muss mir das Nachgewiesen werden das ich den Fehlstand verursacht habe

NSchuder  19.02.2016, 10:13
@cocoppaa

ich meinte 15.02 nicht 15.01

Ok, dann ist das ja geklärt.

6) Genau da liegt das Problem. Recht haben und Recht bekommen sind da zwei Paar Schuhe.

Wenn niemand anders Zugang zu der Kasse hatte, dann gehen viele Gerichte davon aus, dass Du den Fehlbetrag verursacht haben musst - ggf. mir einer Kollegin zusammen. Daher rührt wohl auch der eingangs erwähnte Betrag von 23,78 statt 50,00.

Was bleibt dann jetzt noch über?

a) Deine Forderung nach Zahlung des Lohns bis Ende der Kündigungsfrist. 

Scheint mir berechtigt. Es sei denn der Arbeitgeber kann Dir nachweisen dass die Krankmeldung ein "Trotzakt" wegen des Streits um die Differenz war - was schwer fallen dürfte da Du ein ärztliches Attest vorweisen kannst.

Den ausstehenden Lohn kannst Du ggf. vor dem Arbeitsgericht einklagen und dann über einen Gerichtsvollzieher beibringen lassen.

b) Deine Forderung nach Auszahlung von 11 Tagen Urlaub.

Hier hast Du noch nicht belegt wie Du auf die 11 Tage kommst. Diese können sich ja nicht aus der Zeit vom 01.01. - 14.02.2016 ergeben.

cocoppaa 
Fragesteller
 19.02.2016, 11:16
@NSchuder

6) Es kann aber ja auch sein das der Chef sich an der Kasse bedient hat. Hatte er schon öfter getan und mehrmals vergessen uns das mitzuteilen. wenn wir um 5.30 Anfange zu Arbeiten war mein Chef schon vorhher an der Kasse dran bzw am Wechselgeld. da dieses nicht weggeschlossen wird sondern in der Kasse bleibt über Nacht.

Ich war beschäftigt vom 10.06.2015- 14.02.2016 

laut Vertrag stehen mir 24 Urlaubstage zu und 4 davon hatte ich genommen da aber leider auf meine Abrechnung meine Aktuelle auflistung meines resturlaubs nicht eingetragen wurde muss ich beweisen wie viel Urlaub mir noch zusteht ich hoffe das ich dies kann durch vorzeige meines Arbeitsplan worauf ich vermerkt bin. Reicht das als beweis ? Mein Freund könnte ich als Zeuge mit angeben.

cocoppaa 
Fragesteller
 19.02.2016, 11:34
@cocoppaa

Und nochmal eine Frage zu meine Resturlaub ich habe 4 tage eingereicht und auch angetreten. Dann habe ich im November noch eine Urlaubsantrag gestellt von 7 Tage ( den habe ich Unterschrieben und meine Chef gegeben) Ich habe dann die Info bekommen das ich den Urlaub nicht bekomme aber nur von der Tante im Büro nicht vom Chef . So jetzt geh ich davon aus das er den Urlaub nachträglich einfach Unterschreibt und meint ja ne du hast deine Urlaub doch kommplett genommen. Obwohl ich den nicht Angetreten habe. Ich könnte das nur beweisen indem ich den Arbeitsplan vorlege wodrinne ich eingeplant bin für den Zeitraum. Reicht das als beweis vor Gericht aus ??? Mein Freund ist auch Zeuge.

NSchuder  19.02.2016, 12:24
@cocoppaa

Wenn eine Arbeitsstelle freiwillig aufgegeben wird, gelten zunächst einmal dieselben Regelungen, wie bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber. Der Urlaubsanspruch bleibt also unangetastet.

Sofern die Kündigung frühestens am 1. Juli wirksam wird, stehen dem Arbeitnehmer die vollen gesetzlich zugesicherten Urlaubstage zur Verfügung. Selbst hierfür muss das Arbeitsverhältnis jedoch mindestens sechs Monate durchgehend bestanden haben. War die Zeit kürzer oder liegt der Kündigungstermin in der ersten Jahreshälfte muss der Urlaub nur anteilig gewährt werden.

Der volle Urlaubsanspruch entsteht nach Bundesurlaubsgesetz erstmalig nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit.

Insgesamt hat das Arbeitsverhältnis hier 8 Monate bestanden.

Bei einer Kündigung zum 14.02.2016 liegt der Kündigungstermin eindeutig in der ersten Jahreshälfte. Hier ist also der Urlaub nur anteilig zu gewähren.

24 Tage sind vereinbart. Das sind 2 Tage pro Monat. 8 * 2 sind insgesamt 16 Tage Anspruch. 4 Tage wurden genommen. Macht nach meiner Rechnung einen Resturlaub von 16 - 4 = 12 Tagen.

Ich denke schon dass der Arbeitsplan und die Aussage des Freundes als Beweis ausreichen, dass der weitere geplante Urlaub von 7 Tagen nicht genommen wurde.  Im Zweifel muss es ja auch im Betrieb Belege (Aufzeichnungen über Arbeitszeiten etc.) und Zeugen geben die zusätzlich vorgelegt bzw. gehört werden können.

Familiengerd  19.02.2016, 18:08
@NSchuder

@ NSchuder:

dass Du den Fehlbetrag verursacht haben musst - ggf. mir einer Kollegin zusammen

Erstens darf - abgesehen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz - der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer nur dann einen Mankoausgleich verlangen, wenn dies vertraglich vereinbart wurde und das von Dir bereits genannte Mankogeld an den Arbeitnehmer gezahlt wird.

Zweitens darf der Arbeitgeber nicht kollektiv in Haftung nehmen ("ggf. mir einer Kollegin zusammen"), sondern muss ein Verschulden im Einzelfall konkret nachweisen. Im geschilderten Fall ist es - nach den genannten Informationen - ausgeschlossen, dass der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer den Mankoausgleich fordert!

Familiengerd  19.02.2016, 18:14
@cocoppaa

@ cocoppaa:

Reicht das als beweis vor Gericht aus ???

Ja!

Neben einem solchen konkreten Beweis gehen Gerichte häufig auch von sogenannten Anscheinsbeweisen aus, d.h. sie bewerten, wie schlüssig, logisch und glaubwürdig eine Behauptung ist und berücksichtigen dabei selbstverständlich auch das Verhalten der Parteien.

Wenn der Arbeitgeber Dir in 2015 nicht ermöglicht hat (aus betrieblichen Gründen), Deinen Urlaub zu nehmen, durftest Du ihn ins neue Jahr übertragen. Wenn Du ihn wegen Erkrankung dann auch nicht nehmen konntest bis zum Ende der Kündigungsfrist, muss er ausgezahlt werden!

Familiengerd  19.02.2016, 18:00

@ NSchuder:

Du hättest den Urlaub ja nehmen können - was Du durch die Krankmeldung selber verhindert hast.

Das ist falsch!

Urlaub, der wegen Erkrankung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses nicht genommen werden kann, verfällt nicht bis zum 31.03. des übernächsten auf das Anspruchsjahr folgenden Jahres.

NSchuder  23.02.2016, 10:52
@Familiengerd

Du solltest Dir mal angewöhnen die Threads bis zum Ende zu lesen und nicht sofort loszupoltern.

Das der Urlaubsanspruch besteht ist auch aus meiner Sicht klar. Du musst nur mal zu Ende lesen und nicht nach dem ersten Absatz aufhören.

Familiengerd  23.02.2016, 14:14
@NSchuder

Du solltest Dir mal angewöhnen die Threads bis zum Ende zu lesen und nicht sofort loszupoltern.

Was soll der Unsinn?!?

Erstens habe ich "bis zum Ende" gelesen und zweitens nicht "losgepoltert"!

Deine Aussage war:

Warum soll der Arbeitgeber diesen auszahlen? Du hättest den Urlaub ja nehmen können - was Du durch die Krankmeldung selber verhindert hast.

Und darauf habe ich sachlich geantwortet. Wenn Du das als "Lospoltern" bezeichnest, kann ich nichts daran ändern, zeigt aber, dass Du eventuell nicht verträgst, wenn man eine Aussage von Dir als "falsch" bezeichnet - aber das ist Dein Problem!

Und wenn Du jetzt sagst:

Das der Urlaubsanspruch besteht ist auch aus meiner Sicht klar.

dann steht das im Widerspruch zu Deiner vorherigen Aussage.

Tja, hattte eine ähnliche Situation.Wurde auch mal fristlos gekündigt ohne ANgaben von Gründen und ohne Abmahnung.Damals gab es nach Insolvenz eine Firmenübernahme mit einem ganz üblen Chef.Wer was sagt - der fliegt!

Darunter war ich auch, mit mir noch 10 weitere Arbeitskollegen.Hatte die Kündigung ohne Abmahnung per Briefboten erhalten.Da ich auch noch einige  Tage Urlaub hatte , musste mir mein Arbeitgeber eigentlich noch zwei Arbeitslöhne überweisen.NICHTS hat er überwiesen.Keinen Cent!Und ich hatte laufende Kosten.Bin erstmal zum Arbeitsamt gegangen,von denen hatte ich keinen Cent erhalten mit der Begründung ich stünde ja noch im Arbeitsverhältnis.

Die Tatsache das  ich erklärte mein Arbeitgeber zahlt mir  aber keinen Lohn und die Sache liegt schon beim Rechtsanwalt auf dem Tisch,interessierte das Arbeitsamt nicht.Ich musste beim Integrationscenter betteln.Ich hatte einen riesen finanzielen Einbruch und ein Theater am A.......

Bin vor dem Arbeitsgericht,jhabe sofort Recht bekommen schon in der ersten Instanz,ABER gezahlt hatte mein Arbeitgeber danach immer noch nicht.

Mein Rechtanwalt musste erst den Gerichtsvollzieher losschicken, dann hatte ich mein Geld nach fast vier Monaten bekommen. Den Rechtsanwalt musste ich zum Glück nicht bezahlen , da ich zu wenig Guthaben besaß und alleine wohnte.

Es wird aber 1x im Jahr nach meinen finanzieller Lage gefragt,wenn sich die verbessert,muss man den Rechtsanwalt nachträglich bezahlen.Das war bei mir so,da ich mi meinem Freund zusammen zog.

NSchuder  19.02.2016, 09:14

Wurde auch mal fristlos gekündigt ohne ANgaben von Gründen und ohne Abmahnung

Der oder die Fragesteller(in) hat aber selber gekündigt. Das ist was völlig anderes.

Alleine das zieht in der Regel schon eine Sperre von 12 Wochen beim ALG I nach sich - zumindest sofern es keine zwingenden Gründe für die Kündigung gab.

envogue123  19.02.2016, 09:16
@NSchuder

Stimmt! Vielleicht doch ne andere Ausgangssituation

cocoppaa 
Fragesteller
 19.02.2016, 09:39
@NSchuder

Ich habe auf rat meines Arztes Gekündigt deswegen wäre keine Sperrung eingetreten

cocoppaa 
Fragesteller
 19.02.2016, 09:49

@envogue123   Könntest du mir sagen wie viel beihilfe bekommen hast? Ich Wohne auch alleine und vediene als Vollzeitkraft nur Mindestlohn. Musste dein Ex Arbeitgeber keinen teil der Gerichtskosten Tragen ?

envogue123  19.02.2016, 10:54
@cocoppaa

Ich habe volle Beihilfe bekommen für die Rechtsanwaltkosten.Ich musste jedoch finanziell ALLES vorlegen.Sparbücher,welches Auto ich fahre  und und und.Wenn man in ganz normalen Verhältnissen lebt,bekommmt man die Beihilfe zu 100%

Das blöde beim Arbeitsgericht ist , dass in der ersten Instanz jeder Beteiligte seine Kosten selber tragen muss,egal ob DU Recht bekommst oder nicht.In der zweiten Instanz ist das wieder anders.

Die Gerichtskosten sind minimal.Weiß nicht mehr wie viel das wahr,aber wenig war es.

Hallo, ich kann Dir auf die schnelle nur einen aber sehr wichtigen Rat geben. Gehe sofort zum Arbeitsgericht dort kannst Du kostenlos eine Klage beantragen und der erste Gerichtstermin ist auch kostenlos.

Wie Du den Sachverhalt schilderst ist das Verhalten von dem Arbeitgeber so nicht hinnehmbar und durchaus anfechtbar. Das Abmelden von der Krankenkasse kann Dich Geld kosten, weil Du ja nicht mehr angemeldet bist um nur einen Punkt zu nennen.2 Punkt der Resturlaub muss ausgezahlt werden! 3 Das ausstehende Gehalt muss ebenso ausbezahlt werden.

Ein Anschreiben von Deiner Seite nützt auch nichts, die sitzen das einfach aus. Du hast nur 3! Wochen Zeit Ansprüche aus einem Arbeitsverhältnis nach der Kündigung zu reklamieren und das NUR über das Arbeitsgericht. Wenn das nicht passiert hast Du schlicht und einfach Pech gehabt. Allerdings denke ich, dass Du sehr gute Chancen beim Arbeitsgericht hast.

Wenn Du Fragen hast bitte melden.

cocoppaa 
Fragesteller
 19.02.2016, 11:19

Versteh ich das richtig das ich nach meiner Kündigung nur 3 Wochen habe meine Klage einzureichen ?

Markus Galuschka  19.02.2016, 13:23
@cocoppaa

Ja so ist das. Das ist auch ein Grund warum manche Firmen auf nix reagieren, kein Anruf, kein Schreiben usw. die versuchen das einfach auszusitzen

Markus Galuschka  19.02.2016, 13:35
@Markus Galuschka

Noch ein Hinweis zum Urlaub. Der Urlaub MUSS in dem Jahr genommen werden in dem er ansteht. Danach verfällt der Urlaub. Ausnahme ist mit Einverständnis des AG kann dieser bis zum 31.03. des Folge Jahres genommen werden. Danach verfällt dieser definitiv. Da Dein ehemaliger AG denke ich mal den Resturlaub nicht anerkennen wird, geht es um den anteiligen Jahresurlaub von 2016, dieser muss Dir allerdings ausbezahlt werden.  

Familiengerd  19.02.2016, 17:47
@cocoppaa

Versteh ich das richtig das ich nach meiner Kündigung nur 3 Wochen habe meine Klage einzureichen ?

Nein!

Die 3-Wochen-Frist für eine Klage gilt nur, wenn der Arbeitgeber Dir gekündigt hat und Du Kündigungsschutzklage erhaben willst!

Für eine Klage gegen den Arbeitgeber, weil Du noch Ansprüche gegen ihn hast, hast Du 3 Jahre Zeit ab Ende desjenigen Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist oder fällig war (gesetzliche Verjährungsfrist).

Das Januar-Gehalt für 2016 z.B.kannst Du also noch bis zum 31.12.2019 einklagen.

Das gilt nur dann nicht, wenn vertraglich Ausschlussfristen vereinbart wurden, nach deren Verstreichen Ansprüche verfallen sind (arbeitsvertraglich mindestens 3 Monate, tarifvertraglich mindestens 1 Monat)

cocoppaa 
Fragesteller
 20.02.2016, 12:11
@Markus Galuschka

Ich konnte 2015 aus betrieblichen gründen nicht mehr Urlaub nehmen. Dez ist eh Urlaubssperre. 

Familiengerd  19.02.2016, 17:52

@ Markus Galuschka:

Du hast nur 3! Wochen Zeit Ansprüche aus einem Arbeitsverhältnis nach der Kündigung zu reklamieren

Das ist selbstverständlich völlig falsch!

Die 3-Wochen-Frist für eine Klage gilt nur, wenn der Arbeitgeber gekündigt hat und der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage erheben will!


Für eine Klage gegen den Arbeitgeber, weil noch Ansprüche gegen ihn bestehen, hat der Arbeitnehmer 3 Jahre Zeit ab Ende desjenigen Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist oder fällig war (gesetzliche Verjährungsfrist).

Das Januar-Gehalt für 2016 z.B.kann also noch bis zum 31.12.2019 eingeklagt werden.


Das gilt nur dann nicht, wenn vertraglich Ausschlussfristen vereinbart wurden, nach deren Verstreichen Ansprüche verfallen sind (arbeitsvertraglich mindestens 3 Monate, tarifvertraglich mindestens Monat).


Beim Anwalt bist du eigentlich schon ganz gut aufgehoben. Wenn du die Kosten nicht tragen kannst, gibt es entsprechende Hilfen.

cocoppaa 
Fragesteller
 19.02.2016, 10:06

Ich habe mich infomiert aber auch mit beihilfe muss ich zahlen und das ist leider fast der gesamte betrag den ich einklagen will

Marakowsky  19.02.2016, 10:13

Aber, wenn du gewinnst, kannst du diese Kosten von Beklagten einfordern.

cocoppaa 
Fragesteller
 19.02.2016, 11:17
@Marakowsky

Nein dachte ich auch. Aber da es um Arbeitsrecht geht muss ich selbst Zahlen habe gestern beim Anwalt gefragt weil ich auch Davon ausging.

Marakowsky  19.02.2016, 11:33

Kann man sich das dann nicht zivilrechtl. Zurückholen?

cocoppaa 
Fragesteller
 21.02.2016, 08:48
@Marakowsky

Ich habe keine Ahnung