Erster Job - was nun?

4 Antworten

Wenn deine Lohnsteuerklasse geändert werden muss oder kann gehst du einfach zum Finanzamt und beantragst eine Bescheinigung über die Lohnsteuerabzugsmerkmale. Ich denke die bekommst du gleich mit. Du benötigst die alter Lohnsteuerkarte nicht. Bescheid das du Arbeit aufgenommen hast braucht das FA nicht, wer Bescheid bekommen muß wäre das Arbeitsamt, wenn du dort gemeldet bist bzw. Leistung beziehst.

Du musst dich nicht beim Finanzamt anmelden, wenn du eine nichtselbständige Tätigkeit ausübst. Ab dem nächsten Jahr ist die Lohnsteuerkarte nicht mehr erforderlich, da dann das sogenannte ELSTAM-Verfahren (Elektronische Steuerabzugs-Merkmale, 'elektronische Lohnsteuerkarte') laufen soll. Änderungen der für die Berechnung der Lohnsteuer erforderlichen Merkmale kann man dann allerdings immer noch, auch schriftlich, beim Finanzamt beantragen.

Übrigens: Die Lohnsteuerklasse ändert sich eigentlich nur bei einer Änderung des Familienstandes (Heirat, Scheidung, usw.).

Ab 2013 wird Lohnsteuer elektronisch erfasst: Die Lohnsteuerkarte in Papierform wird abgeschafft und durch eine elektronische Karte (das ELStAM Verfahren) ersetzt. Die Elektronische Lohn Steuer Abzugs Merkmale (ELStAM) bekommen alle Arbeitnehmer mit einem festen Wohnsitz in Deutschland. Im Jahr 2010 wurde die letzte Lohnsteuerkarte aus Pappe von den Gemeinden an die Haushalte versendet. http://www.imacc.de/lohnabrechnunggehaltsabrechnung/lhstberechnung/lohnsteuerkarte/index.html

Du kannst nicht so einfach deine Lohnsteuerklasse ändern. Du wirst so eingestuft, wie die Voraussetzungen die du erfüllst. Du kannst nicht einfach sagen "Ach, ich will jetz in die und die Lohnsteuerklasse, weil ich da weniger Steuern zahle!" Das geht nicht.