Zweite Lohnsteuerkarte für Minijob?
Ich bin in Vollzeit als Buchhalterin tätig und möchte jetzt als geringfügig Beschäftigte einen zweiten Job zusätzlich ausüben. Wenn ich richtig informiert bin, kann ich das für mich steuerfrei bis 400,- € tun?! Wie läuft das Ganze genau ab? Muss ich beim Finanzamt vor Zahlung des ersten Gehaltes eine zweite Lohnsteuerkarte beantragen (sicher auch online möglich?!)? Muss mich mein 'Zweitchef' bei der Minijobzentrale anmelden? Danke im voraus für die Antwort!
3 Antworten
Da Buchhaltung nicht gleich Personalbuchhaltung ist, liegt das nicht unbedingt in ihrem Aufgabenbereich.
Als Buchhalterin sollte dir das bestens bekannt sein, wie ein Zweitjob abgerechnet wird!
Als Buchhalterin solltest du wissen, dass es keine Lohnsteuerkarten mehr gibt und das ein 400€-Job ohne Lohnsteuerbescheinigung ausgeübt werden kann. Der AG meldet dich bei der Knappschaft an und führt pauschale Abgaben ab. Die pauschale Lohnsteuer kann dabei auf den AN abgewälzt und vom Lohn abgezogen werden. Bei 2% immer noch attraktiver, als mit Steuerklasse 6. Die pauschalen SV-Beiträge können nicht auf den AN übertragen werden.
Wenn du Vollzeit tätig bist, ist der Hauptarbeitgeber mind. über den Nebenjob in Kenntnis zu setzen. Je nach zusätzlich anfallender Arbeitszeit im Nebenjob kann es Konflikt mit dem ArbZG entstehen, durch den den Hauptarbeitgeber berechtigt wäre, den Nebenjob zu untersagen.
Siehe unten, aber danke an Dich, dass Du so ausführlich geantwortet hast!