Erdarbeiten auf eigenem Grundstück erlaubt?

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Was heißt den "Fahrradunterstellplatz "bauen" ? Wie groß? Massiv oder ohne Wände? Wie weit weg von der Grenze?

Sowas kann baugenehmigungspflichtig sein; auf alle Fälle sind so oder so eine Menge baurechtlicher Vorschriften aus Landesbauordnung, Bebauungsplan und evtl. Ortsbausatzung zu beachten. Da kann Euch bei GF niemand helfen, nur Fachleute vor Ort.

"Schachtgenehmigung" hingegen ist laienhafter Unsinn.

shadeshifter 
Fragesteller
 06.08.2013, 15:41

Es geht konkret darum, dass eine Terasse auf Höhe der Straße (und damit tiefer als der Boden des Erdgeschosses) gebaut werden soll, und dort Fahrradständer angebracht werden. Gegebenenfalls wollen wir einen Teil mit einer Art CarPort überdachen, dieser Teil ist aber nicht obligatorisch.

Wegen der Leitungen haben wir uns auch schon Sorgen gemacht, wir werden dann mal schauen, wie wir eine solche Auskunft erhalten können! Die Frage war ja im Wesentlichen darauf ausgerichtet, ob wir auf unserem Grundstück einfach Erde wegschaufeln dürfen oder dafür eine Genehmigung brauchen; die Gruppe war sich da uneinig und ich wollte keinen rechtlichen Ärger deswegen bekommen. Vielen Dank für die Hilfe, ich werde dann mal beim Bauamt anfragen... Ich hatte gehofft, dass uns das erspart bliebe!

Seehausen  06.08.2013, 16:02
@shadeshifter

Für Leitungen auf dem Grundstück sind allein die Grundstückseigentümer verantwortlich, Behörden können dazu gar nichts sagen.

Bebauungspläne erhaltet ihr nicht auf "dem Bauamt", sondern entweder beim Planungsamt oder dem Bauaufsichtsamt. "Bauämter" gibt es in Eurer Stadt mindestens 17 Stück

Die Abgrabungen sind nicht baugenehmigungspflichtig; ihr dürft aber dem Nachbarn keinen Schaden zufügen und müsst notfalls eine Stützmauer errichten. Ob die Standsicher ist interessiert keine Bauaufsicht; haften tut der Grundstückseigentümer ganz alleine.

Ob ein Dach über dem Fahrradabstellplatz zulässig ist ergibt sich aus der Höhe des Daches über der Grenze und den Vorschriften Eurer Landesbauordnung zur Zulässigkeit von baulichen Anlagen in der Abstandsfläche. Das steht nicht im Bebauungsplan; wenn der Unterstand nach Planungsrecht zulässig ist müsst ihr die Bauordnungsrechtlichen Vorschriften einhalten.

Der Bebauungsplan kann Einschränkungen haben, in welchem Umfang das Gelände verändert werden darf.

Wenn große Mengen an Erde entfernt werden, kann dies Auswirkungen auf die Standsicherheit der angrenzenden Gebäude und Gründungen haben.

shadeshifter 
Fragesteller
 06.08.2013, 15:42

Diesen Bebauungsplan kann ich im Bauamt erfragen? Sind solche Genehmigungen i.A. kostenpflichtig? Danke schonmal für die Hilfe!

freejack75  06.08.2013, 15:49
@shadeshifter

Eine einfache Auskunft sollte es kostenlos vom Amt geben. Für die Standsicherheit wäre bei Bedarf ein Statiker zuständig.

Seehausen  06.08.2013, 16:04
@freejack75

Zum Thema "Bauamt fragen siehe meinen Tipp: "http://www.gutefrage.net/tipp/bei-fragen-zum-oeffentlichen-baurecht-bauamt-fragen

Bebauungsplan ist nur die halbe Miete, wenn es danach zulässig ist muss Bauordnungsrecht beachtet werden!

freejack75  06.08.2013, 16:35
@Seehausen

Tip hin oder her, bei uns auf der Gemeinde werden Fragen unverbindlich beantwortet (nichts anderes schrub ich), und den Bebauungsplan gibt es dort auch.

Ist also alles nicht so schwarz/weiss.

der hang zum nachbar muss gesichert werden.

zudem soltlet ihr einen schachtschein beantragen, damit ihr wisst, welche leitungen auf eurem grundstück verlaufen

Seehausen  06.08.2013, 16:06

"Schachtschein" ist Unsinn. Abgrabungen sind auch an der Grenze baugenehmigungsfrei; bei größeren Abgrabungen ist für die Stützmauer eine Baugenehmigung erforderlich.

HotelPapa  07.08.2013, 13:37
@Seehausen

lesen schadet nicht . es geht dabei um den verlauf etlicher leitungen. dieser plan hat regional andere namen.

Seehausen  06.08.2013, 16:06

"Schachtschein" ist Unsinn. Abgrabungen sind auch an der Grenze baugenehmigungsfrei; bei größeren Abgrabungen ist für die Stützmauer eine Baugenehmigung erforderlich.