Erbengemeinschaft Anhänger Zulassung Erbe

3 Antworten

Der Anhänger ist eigentum der Erbengemeinschaft.

Der Bruder hat ihn in Besitz genommen. Da er die Zulassungspapiere hat, kann er ihn auch auf sich zulassen.

Ist doch kein Problem, das Teil braucht ihr doch nur bei der Verteilung als ein Vorab an ihn anzurechnen. Bekommt er eben weniger von dem Anderen.

mit brief und co, werden die das an der stelle machen

du kannst die stelle anrufen und denen im vorfeld sagen, dass ihr anderen erben damit NICHT einverstanden seid, dann machen sie es nicht, aber sonst werden die das einfahc machen

nein, du verlierst nix, er macht das ja praktisch widerrechtlich, wenn die anderen damit nicht einverstanden sind

aber gebt ihm doch den shicehänger, wenn ihr den nicht nutzen könnt

Die Anmeldung bei der Zulassungsbehörde hat keinen Einfluss auf das Eigentum.