Anhänger an die Straße stellen erlaubt?
Hallo ich habe einen 750 kg Anhänger (vor knapp 3 Jahren geertb). ich wohn in einer Wohnsiedlung (30Zone) und habe auf dem Grundstück keinen Platz für den Anhänger. Direkt vor meinem Haus ist eine Parkbucht. Dort habe ich den Anhänger abgestellt und roll ihn alle 2 Wochen etwas vor und zurück! Nun sagte eine Anwohnerin (neu zugeogen aus einem Mehrpateien Haus) sie meldet es dem Ordnungsamt da das ja nicht rechtens ist das der Anhänger den Platz blockiert. Ich habe daraufhing gesagt sie könne das gern machen ich bin aber im Recht, da der Anhänger angemeldet ist und frischen TüV hat sowie regelmäßig bewegt wird. Was meint ihr dazu?
9 Antworten
Das ist ein öffentlicher Parkplatz und keine Abstellfläche für irgend was . Es gehört dir der Platz nicht kauf ihn oder miete dann darf das Ding da stehen .
Sie sollte das Ordnungsamt anrufen wen das Ding dann länger als ein paar Tage dort rumsteht und wird der auf deine Kosten abgeschleppt und und das vor und zurück bringt gar nichts
der muss auf ganz verschieden Stellflächen dann stehen die so nicht zu erreichen sind also zu Fuss sind um das Ding hin und her zu Rollen und braucht man das nur ab und zu dann verkauf das Ding leihen ist billiger als abschleppen und auslösen zu müssen
Wenn du ihn regelmäßig bewegst (also nicht nur hin und her), kann auch das O-Amt nichts machen. Fahr einmal im Kreis und wenn die Lücke noch frei ist, stellst du ihn dort wieder ab. Manche Anwohner muss man einfach ignorieren.
Was willst du denn nun eigentlich? einen "Persilschein"? Die erfolgten Antworten sind doch eindeutig. Miete Dir eine Garage oder stellplatz in der Nähe.
http://www.pkw.de/ratgeber/wartung-pflege/anhaenger-parken
Bissl hin und herschieben ist grenzwertig, Du blockierst dauerhaft einen öffentlichen Parkplatz.
und wenn ich ihn alle zwei Wochen bewege sprich zum baumarkt o.ä?
Aus einem google-Ergebnis:
Nach § 12 Abs. 3 b StVO darf ein Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug nicht länger als zwei Wochen geparkt werden.
Der Anhänger gilt nur als regelmäßig bewegt wenn du ihn umparkst - vor und zurück rollen zählt dabei nicht, du musst ihn auf ein anderen Parkplatz stellen. Was du tust wird beim Ordnungsamt nicht durchgehen, die Anwohnerin ist im Recht.