erbe angenommen wie gehts weiter?

6 Antworten

Das Nachlassgericht wird dich über dein Erbe benachrichtigen, das kann aber teilweise Monate dauern falls diese nur umständlich an die Informationen kommen und evtl. erst andere Verwandte prüfen.

Am besten mit den Sterbeurkunden und deiner Geburtsurkunde "bewaffnet" selbst zum Nachlassgericht gehen und das Erbe eröffnen und Informationen über dir bekannte Verwandte (oder das Fehlen dieser) geben.

Du benötigst einen Erbschein. Es gibt zwar ein Erbvertag und ein Testament, nur dein Problem ist, dass die dort Begünstigen ebenfalls verstorben sind. Ich denke die Unterlagen die du hast, setzen deinen Vater bereits als Schlusserben ein. Daher benötigst du auf jeden Fall einen Erbschein nach deinem Vater. Sollte es von deiner Uroma, deinem Opa und /oder deinem Vater  noch Grundbesitz geben, würde ich dir empfehlen mit allen Unterlagen die du hast, einschließlich dem Familienbuch deines Vaters zu einem Notar zu gehen und den mit allem erforderlichen beauftragen. 

Sollte es nur um Sachwerte ( Geld, Möbel, Schmuck) gehen, kannst du das mit den Unterlagen beim Nachlaßgericht selbst beantragen. Wenn dein Vater kein Testament oder Erbvertag bei Gericht hinterlegt hatte,  wirst du von dort mit hoher Wahrscheinlichkeit auch keine Post bekommen. 

Sie müssen einen Erbschein beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Damit können Sie sich dann einen Überblick über die Konten machen und über den Nachlass verfügen.

Irgendwo hat die Uroma ja gewohnt. Wenn im Heim, gilt es das Zimmer zu räumen. Wenn in einer Wohnung, dann ist diese zu kündigen und zu räumen. Der Nachlass ist zu sichten und zu entscheiden, was damit geschehen soll.

Es kommt keiner auf Sie zu und erklärt Ihnen ,was zu tun ist. Handeln müssen Sie nun selbst.

Nein, sie bekommen keinen Brief und müssen sich selbst kümmern. Sofern sie einen Erbschein benötigen müssen sie diesen beantragen. Der Erbschein ist dabei ein rechtsbezeugendes Dokument mit öffentlichen Glauben. Der Erbschein wird nicht in jeden Fall benötigt, er diehnt lediglich dazu, das man sich gegenüber Dritten als Erbe ausweist. Solange niemand sagt, das mache ich nur nach Vorlage des Erbscheins, brauchen sie keinen Erbschein.

Problematisch sind in diesen Zusammenhang in der Regel die Banken.

genua das ist es ja mir hat mann gesagt ich brauch keinen erbschein weil ja der erb vertrag geschlossen wurde und jetzt bin ich mir nicht sicher

Kommt auf den Erbvertrag im Einzlenen an. Genauer gesagt ob sie eindeutig als Erbe daraus hervorgehen. Wenn das Erbe z.B. davon abhängt, das sie und ihr Vater keine geschwister haben, kann die Bank einen Erbschein verlangen. Letztlich aber erstmal versuchen, das mit der Bank so zu klären.

Hängt auch davon ab, wieviel auf den Konto ist, die Kosten der Bestattung zu überweise macht die Bank in der Regel wenn man die Rechnungen vorlegt auch so.

Ganz wichtig, der Mietvertrag läuft weiter und muß ggf. gekündigt werden. Außerdem muß die Wohnung geräumt werden. Des weiteren müssen etwaige Abos gekündigt werden.


wie wärs mit nem Erbschein beim Nachlassgericht beantragen. Amtsgericht

xxyvonnexx 
Fragesteller
 13.09.2016, 16:14

genua das ist es ja mir hat mann gesagt ich brauch keinen erbschein weil ja der erb vertrag geschlossen wurde und jetzt bin ich mir nicht sicher

peterobm  13.09.2016, 16:24
@xxyvonnexx

mit dem Erbvertrag bekommst noch nicht mal bei der Bank Auskunft, geschweige Geld. das bekommst nur mit Erbschein