Entmündigungg

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Das gibt es nicht mehr

Es gibt nur noch Betreuung -d.h Unterstützung in bestimmten Lebenslagen. Je nachdem er Betroffene das braucht - mal ist es Gesundheit, mal Finanzen , mal Unterbringung oder ein Kombination aus verschiedenen .

Diese Betreuung muss vom Gericht angeordnet werden und wird durch einen Betreuer (entweder einen professionellen oder aus der Familie ) übernommen.

Helmi166  10.08.2018, 09:36

Ist Alkoholsucht nicht Gesundheit

Im deutschen Recht waren zuletzt Gründe für eine Entmündigung: Geisteskrankheit, Geistesschwäche, Trunksucht, Rauschgiftsucht, Verschwendungssucht. Geisteskrankheit und -schwäche waren dabei keine medizinischen Begriffe im Sinne psychischer Krankheit oder geistiger Behinderung, sondern juristische Kategorien der Abweichung von einem Normalzustand.

Entmündigungen erfolgten auf Antrag eines Familienangehörigen oder des Staatsanwaltes. Sie erfolgten nach einem Verfahren der streitigen Gerichtsbarkeit im Rahmen der Zivilprozessordnung. Ihnen folgte die Bestellung eines Vormundes in einem separaten Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit durch das Vormundschaftsgericht.

Entmündigung wegen Geisteskrankheit führte zur vollständigen Geschäftsunfähigkeit (§ 104 Nr. 3 BGB a.F.) und somit auch zur Eheunfähigkeit und Testierunfähigkeit; Entmündigungen wegen anderer Gründe führten zur beschränkten Geschäftsfähigkeit, im letzteren Falle war eine Eheschließung zwar möglich, aber nur mit Zustimmung des Vormundes. Außerdem hatten alle Entmündigungen ein Wahlverbot zur Folge und wurden im Bundeszentralregister vermerkt.

Die Gesetzessprache mit Ausdrücken wie: der "zu Entmündigende", der "Mündel", der "Pflegling" wurde als veraltet, stigmatisierend und für zeitgemäßen juristischen Gebrauch als nicht mehr brauchbar angesehen. Spät wurde erkannt, dass das in seinen Strukturen und seinen wesentlichen Inhalten aus dem vergangenen Jahrhundert stammende Entmündigungs-, Vormundschafts- und Pflegschaftsrecht einer Prüfung unter dem Lichte des Grundgesetzes (Recht auf Menschenwürde) nicht mehr standhalten konnte.

Das Verfahren zur Einleitung einer Gebrechlichkeitspflegschaft (§ 1910 BGB alter Fassung) war weniger aufwendig, es erfolgte als Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit vor dem Vormundschaftsgericht. Es räumte den Betroffenen geringere Verfahrensgarantien ein, war aber auch in seinen Auswirkungen weniger gravierend als die Entmündigung. Seit Jahren gingen die Entmündigungszahlen zurück, die Gesamtzahl der unter Vormundschaft und Pflegschaft stehenden Personen stieg jedoch an, da die Gebrechlichkeitspflegschaft sich (regional unterschiedlich) zu einer Ersatzform für die Vormundschaft entwickelt hatte.

Eine Sachverständigenkommission des Deutschen Bundestags, die 1975 ihren Bericht zur Lage der Psychiatrie in Deutschland veröffentlichte (Psychiatrie-Enquete, Bundestags-Drucksachen 7/4200 und 7/4201), machte deutlich, dass neben der Reform der medizinischen und psychosozialen Versorgung eine Reform auch der rechtlichen Rahmenbedingungen für geistig Behinderte und psychisch Kranke nötig war.

Im November 1985 stellte die SPD eine Große Anfrage zu diesem Thema.[2]

Die Reform erfolgte im Jahre 1990 durch das Betreuungsgesetz; dieses trat am 1. Januar 1992 in Kraft. http://de.wikipedia.org/wiki/Entm%C3%BCndigung#Deutschland

Helmi166  10.08.2018, 09:38

Ich möchte Entmündigung wegen Trunkenheit und dadurch “sich selbst und andere gefährden “ wissen

Die gerichtliche Entziehung der Geschäftsfähigkeit. In Deutschland nicht mehr möglich.

Also ganz verstehen tue ich es auch nicht aber vielleicht checkst du es ja

Hier auf Wikipedia seht es denke ich sehr gut...hier ist der link --> http://de.wikipedia.org/wiki/Entmündigung

jemandem das Recht zu nehmen selbst Entscheidungen zu treffen