Elternunterhalt - Kontoguthaben, was darf ich auf dem Konto haben?

4 Antworten

In einem Grundsatzurteil des BGH (Urteil vom 30.08.2006, Az: XII ZR 98/04) veranschlagten die Richter pauschal 5 Prozent des bisherigen monatlichen Bruttoeinkommens für die zusätzliche Altersabsicherung. Die Summe bezieht sich auf alle Berufsjahre und kann jährlich mit 4 Prozent für jedes Berufsjahr verzinst werden. Erst kürzlich entschied der BGH, dass dieser Zinssatz nicht marktabhängig, sondern fix sei. Er gilt also unabhängig von Börsenlage und Leitzins ( Urteil vom 7. August 2013 – Az: XII ZB 269/12).

https://www.kanzlei-hasselbach.de/2014/schonvermoegen-und-selbstbehalt-beim-elternunterhalt/03/

Wobei man natürlich auch differenzieren muss zwischen Zivilrecht und Sozialrecht. Hätte der Vater nach zivilrechtlichen Gesichtspunkten keinen Unterhaltsanspruch, dann geht der Unterhaltsanspruch nicht auf den Sozialträger über.

Also sollte man einen sehr guten Fachanwalt zu rate ziehen, der sich schwerpunktmäßig mit beiden Sachgebieten auskennt!

Die Verwirkung kann sich aus der groben Unbilligkeit ergeben:

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat im Beschluss vom 04.01.17 die Verpflichtung einer erwachsenen Tochter, für ihren bedürftigen Vater Elternunterhalt zu zahlen, wegen grober Unbilligkeit abgelehnt. Der Vater hatte sechs Jahre lang nichts für die damals noch bedürftige Tochter gezahlt, obwohl er in der Lage gewesen wäre, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Darüber hinaus hatte er bei der Trennung von der Mutter per Einschreiben mitgeteilt, dass er von seiner Familie nichts mehr wissen wolle. Das Oberlandesgericht stellte fest, dass ein solcher Kontaktabbruch eine grobe Verfehlung gegenüber der Tochter und eine Verletzung der väterlichen Pflicht zu Beistand und Rücksicht darstellt.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/wann-braucht-man-keinen-elternunterhalt-zu-zahlen_101033.html

Hallo,

erstmal rede nicht mit dem Sozialamt, dort wirst du nur belogen und Dir werden Informationen vorenthalten.

Die meisten Vermögens-Bögen zur Rechtswahrungsanzeige zeigen die Dir zustehenden Entlastungen garnicht auf. Nimm Dir immer einen Anwalt für Familienrecht (300-500€) und lass Ihn alles Sichten und ausfüllen..

Desweiteren beachte folgendes:

Auszug Koalitionsvertrag:

"Auf das Einkommen der Kinder von pflegebedürftigen Eltern soll künftig erst ab einem Einkommen in Höhe von 100 000 Euro Brutto im Jahr zurückgegriffen werden.”

(Vermögen wird hierbei komplett nicht mehr berücksichtigt. Erst über 100000€ Bruttoverdienst tritt dann das alte Bewertungsverfahren in Kraft.)

Dieser Auszug ist Teil des Unterhaltsentlastungsgesetzes, welches (sofern die Groko hält) dieses Jahr mit Wirkung zum 01.01.2020 kommen soll. Dann sofort zum Amt und Neuberechnung verlangen falls du was zahlen musst..

https://www.kanzlei-hasselbach.de/2015/unbilligen-elternunterhalt-verwirkung-vermeiden/11/

Unbilligen Elternunterhalt wegen Verwirkung vermeiden

Wer zu den Eltern jahrelang keinen Kontakt hatte, kann die Zahlung von Elternunterhalt wegen unbilliger Härte vermeiden, wenn die Eltern im Alter bedürftig werden.

...

Du solltest mal hier nachlesen

und prüfen, ob sie Dich überhaupt heranziehen können ....

TinaL21 
Fragesteller
 28.07.2019, 10:53

Leider habe ich hier bereits mit einem Juristen gesprochen, welcher mir verschiedene Urteile von Gerichten vorgelegt hat, welche eine Zahlungsverpflichtung... trotz Nicht-Zahlung durch den Vater... bejahen. Man hätte mich schlagen oder vergewaltigen müssen, nur dann wäre ich raus gewesen.

frodobeutlin100  28.07.2019, 11:04
@TinaL21

da ich den Fall nicht bis ins Detail kenne - war das nur eine Möglichkeit die zutreffen könnte

Im Übrigen:

https://www.finanztip.de/elternunterhalt/elternunterhalt-schonvermoegen/

Ihren Freibetrag für das Altersvorsorgevermögen berechnen Sie, indem Sie Ihr Jahresbruttoeinkommen und Ihre geleisteten Berufsjahre heranziehen.

Sie berechnen dazu 5 Prozent des Jahresbruttoeinkommens.

Die errechnete Summe multiplizieren Sie mit den noch ausstehenden Berufsjahren und verzinsen den gesparten Euro-Betrag mit 4 Prozent pro Jahr.

So erhalten Sie Ihren individuellen Freibetrag.

TinaL21 
Fragesteller
 28.07.2019, 11:50
@frodobeutlin100

"Die errechnete Summe multiplizieren Sie mit den noch ausstehenden Berufsjahren und verzinsen den gesparten Euro-Betrag mit 4 Prozent pro Jahr."

Und hier liegt das Problem, diese Formel ist nicht einheitlich. In diesem "Sozialstaat" kann ein Gericht entscheiden, ob ausstehende Berufsjahre zählen... oder zurückgelegte Berufsjahre. Zurückgelegte Berufsjahre wäre ein Todesurteil für alle meine Ersparnisse.

SternTV hatte folgenden Fall erst vor einiger Zeit:

https://www.youtube.com/watch?v=kHeU2HeWx3Q

Ich will nicht staatsfeindlich oder Wutbürgerin-mäßig auftreten, doch dieser Förderalismus und diese "Unabhängigkeit in der Urteilsfindung" bei solchen Themen ist unmöglich. Wenn ich Glück habe... ausstehende Berufsjahre... 35 x 2000, wenn ich Pech habe... 2000 Euro jetzt und mit Abschluss dieses Jahr 4000 Euro auf dem Konto. Ich fühle mich total unsicher mit dieser Menge Bargeld in meiner Wohnung, ein Brand oder ein Einbruch und ich habe nichts mehr. Ich habe mir seit meiner Ausbildung ca. 27.000 Euro angespart, für viele Leute ist dies nicht viel, doch ich will ja später auch eine sichere Rücklage haben. Ach man, vielen Dank trotzdem für die ganze Hilfe!

Kessie1  28.07.2019, 17:24
@TinaL21

Du hast leider völlig recht mit dem "nicht einheitlich" geregelt. Selbst der BGH wirft gerne auch mal seine vorab gefällten Urteile wieder um...

Aber die grobe Vernachlässigung der Sorgepflicht und der damit verbundenen Unterhaltspflicht, führen regelmäßig zur Versagung des Unterhalts in späteren Jahren an die Eltern.

Natürlich versuchen die Sozialämter er gerne, wissend, dass der Unterhaltsverpflichtete noch weniger Ahnung hat als sie selbst bzw. den Gang vors Gericht scheut. Aber in Anbetracht der Summen, die da auf dich zukommen würden, würde ich auf jeden Fall Widerspruch einlegen! Dann wird das Amt klagen müssen!

https://www.anwalt.de/rechtstipps/wann-braucht-man-keinen-elternunterhalt-zu-zahlen_101033.html

Ums Zahlen kommst Du nicht herum.

Vlt. hilft Dir diese Seite:

https://www.finanztip.de/elternunterhalt/elternunterhalt-schonvermoegen/

frodobeutlin100  28.07.2019, 10:50

man sollte doch zmindest mal prüfen, ob die Heranziehung des FS unbillig wäre, wenn der Elternunterhalt verwirkt wäre ....

dann bestünde nämlich gar keine Zahlungspflicht

TinaL21 
Fragesteller
 28.07.2019, 10:57
@frodobeutlin100

Beangato hat da vermutlich die Urteile schon gelesen, die leider sehr eindeutig sind. Meine Frage ist jedoch weiterhin... 2.000 je zurückgelegtes Berufsjahr oder 2.000 Euro x 35 Berufsjahre für mein Konto.

Meine Angst ist... dass irgendwann meine Mietwohnung abbrennt und mein ganzes Bargeld mit dieser. :/ Ich darf ja leider kein Geld (Berufsausbildung zählt nicht als Berufsjahre und ich habe nur 1 und 1/2 Jahr als ausgelernte Angestellte gearbeitet) auf dem Konto haben, so Sozialamt zu mir.

TinaL21 
Fragesteller
 28.07.2019, 10:59

Beangato, diesen Artikel kenne ich bereits und hier steht auch:

"Welche Berufsjahre in die Rechnung einbezogen werden, ist nicht ganz klar. Es gibt Gerichte, die pauschal von 35 Berufsjahren ausgehen, andere berechnen das Schonvermögen mit den tatsächlich zurückgelegten Berufsjahren."

Und dies ist ja meine Frage, kennt jemant die Haltung der Gerichte in Sachsen-Anhalt zu diesem Thema?^^