einstweilige verfügung gegen bruder (14)?

4 Antworten

Dazu müsste man rechtsfähig sein um bei Gericht eine zivilrechtliche Klage einzureichen. Einer einstweiligen Verfügung muss die Hauptsache ja folgen und ein Eilbedarf vorhanden sein, diese nicht abzuwarten.

Minderjährige bedürfen daher die Vertretung des Vormunds, das wäre in den meisten Fällen die Eltern. Diese müssten beide Seiten vertreten, was wieder gerichtlich nicht zulässig ist. Es müsste daher vorher eine Amtsvormundschaft über das Jugendamt beantragt werden, was kaum erfolgreich sein würde. 

Eine interessante These, aber kaum durchsetzbar. 

Ich denke solche Probleme lassen sich am besten in einem persönlich Gespräch mit der Familie klären. 

Nein, das kann nur ein Richter.

Ist das eine Scherzfrage?

Nein, das geht nicht. Sprich mit deinen Eltern.

Habt Ihr keine Eltern?