Einstweilige Verfügung aufheben lassen

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Eine solche Verfuegung regelt vorlaeufigt einem Zustand. Will jemand diese aufheben lassen , muss er Klage erhaben und dies durch eine Hauptverhandlung aufheben lassen. Naehere Auskuenfte erteilen die Rechtspfleger der Amts- und Landgerichte.

Das ist nicht aufzuheben. Ohne Grund geht das nicht.

wird die einstweilige nicht ohne grund haben...

wenn sich die betroffenen Parteien einig sind muss eine einstweilige Verfügung bei Treffen keine weitere Wirkung haben. Sollte allerdings die Person der man sich nicht nähern darf nicht damit einverstanden sein wird man bis zur Hauptverhandlung abwarten müssen und kann dann seine Sichtweise einbringen.

Er muss bei der Behörde, die das Verbot verhängt hat, vorstellig werden, sie vom Gegenteil überzeugen.