Einstweilige Verfügung aufheben lassen
Hallo liebe User,
für einen Freund, stelle ich Euch folgende Frage: Was ist zu tun, um eine einstweilige Verfügung aufheben zu lassen?
Er darf sich einer Person, die mit ihm nahe verwandt ist und im gleichen Haus wohnt, nicht mehr nähern, da er angeblich gewalttätig ist.
Wenn ihr einen Verweis auf Gesetzestexte hättet, wäre toll.
Danke schon mal, für Eure Antworten.
7 Antworten
Eine solche Verfuegung regelt vorlaeufigt einem Zustand. Will jemand diese aufheben lassen , muss er Klage erhaben und dies durch eine Hauptverhandlung aufheben lassen. Naehere Auskuenfte erteilen die Rechtspfleger der Amts- und Landgerichte.
Das ist nicht aufzuheben. Ohne Grund geht das nicht.
wird die einstweilige nicht ohne grund haben...
wenn sich die betroffenen Parteien einig sind muss eine einstweilige Verfügung bei Treffen keine weitere Wirkung haben. Sollte allerdings die Person der man sich nicht nähern darf nicht damit einverstanden sein wird man bis zur Hauptverhandlung abwarten müssen und kann dann seine Sichtweise einbringen.
Er muss bei der Behörde, die das Verbot verhängt hat, vorstellig werden, sie vom Gegenteil überzeugen.